Muss die Mutter unsere Tochter zum Bahnhof bringen, damit ich mein Umgangsrecht wahrnehmen kann?
Hallo,
ich möchte gern meine Tochter jedes 2 Wochenende (Sa-So) zu mir nehmen. Wir wohnen ca 2 Autostunden voneinander entfernt. Leider habe ich kein Auto und kann sie deshalb nur mit Bus und Bahn abholen. Meine Tochter wohnt bei ihrer Mutter in einem kleinen Dorf, wo am Wochenende kein Bus fährt. Der nächste Bahnhof ist ca. eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt. Ohne Auto ist es mir nicht möglich, meine Tochter am WE abzuholen oder wieder nach Hause zu bringen.
Kann ich in diesem Fall von der Mutter verlangen, unsere Tochter wenigstens bis zum nächsten Bahnhof mit ihrem Auto zu bringen? Sodass ich die Kleine quasi am Bahnhof dann abhole und ab da mit ihr weiter zu mir nach Hause fahre?
10 Antworten
Als umgangsberechtigter Elternteil bist du für alle mit dem Umgang verbundenen Dinge (Transport, Unterbringung, Kosten...) selbst verantwortlich. Die Mutter des Kindes ist diesbezüglich zu nichts verpflichtet (außer dem Kind für die Besuche ausreichend angemessene Kleidung und Wechselwäsche... mitzugeben).
Eine Ausnahme bestünde allerdings, wenn die Mutter mit dem Kind in das "entlegene" Dorf gezogen ist und dir so die Wahrnehmung deines Umgangsrechts erschwert wurde - dann müsste sie dir entgegen kommen...
Bemüht euch, eine einvernehmliche Einigung zu finden, ansonsten musst du ggf. die Mehrkosten (Taxi, Mietwagen...) allein tragen.
(Spätestens, wenn die Kindsmutter die Vorteile der Besuche des Kindes auch für sich selbst erkennt - Wochenende mal Zeit für sich u.ä..... - wird sie dir entgegen kommen...)
Du kannst das mit ihr vereinbaren, wenn sie das macht, wäre das toll. Aber einen Anspruch darauf hast du nicht.
deponiere dort am Bahnhof ein Fahrrad...
Mit anderen Worte, ich werde meine Tochter nie sehen können und sie mich nicht, wenn die Mutter nicht so nett ist?
Ich habe leider kein Geld für ein Auto...
Nun lass mal die Kirche im Dorf.Sie kümmert sich rund um die Uhr um euer Kind und du nur alle 14 Tage für ein WE und da ist dein Verlangen einfach fehl am Platze.Außerdem ist das Recht auf ihrer Seite.Da ist nur etwas mit gegenseitigem Einvernehmen zu machen.
Zieh es anders auf: nicht "kann ich verlangen".. sondern: "würdest du die Lütte bitte".
Ner haöbe Stunde Fahrt, weil Du sie leider nicht direkt abholen kannst.. da wäre ein Gentlemen-Agreement wohl besser als gleich mit §§ schmeißen.
So weit ich weiss, muss der Partner nicht eine (Teil)Beförderung übernehmen.
Schau, wenn ihr euch einigen könnt, ist alles OK. Suche das Gespräch mit ihr, versuche herauszufinden, was sie daran hindert, wenn sie es nicht möchte, vielleicht kann auch ein Nachbar oder ein Verwandter von dir helfen...
Aber du kannst ja auch ein Auto mieten, oder irgendwie mobil werden?
Es ist rechtlich eigentlich so, das der Elternteil, der das Kind haben möchte (also du) dafür Verantwortlich ist, es abzuholen und zurück zu bringen. Das heißt, du musst schauen wie du es hin bekommst.
Es wäre aber auch dem Kind gegenüber nur Fair, wenn die Mutter das Kind hinbringt, so sparst du dir Arbeit und das Kind kann auch ihren Vater sehen.
Vielleicht solltest du ihr das mal so klar machen
Ich würde mich liebes gern um meine Tochter kümmern!
Die Mutter unternimmt nur fast alles um mir den Kontakt immer mehr zu erschweren...