Muss die Hausverwaltung meine Fenster tauschen?
Ich wohne in einer Altbau-Wohnung und meine alten Fenster sind undicht. Das beduet, wenn es regent, tropft das Wasser auf die Dielen. Sie wurden letztes Jahr abgedichtet über die Hausverwaltung und waren sofort wieder undicht, bei starkem Regen. Meine Hausverwaltung weigert sich jetzt, die Fenster zu erneuern. Wie sollte ich mich verhalten
5 Antworten
Bei Mietminderung wird die HV nichts unternehmen.
Du hast ein Anrecht auf dichte Fenster. Erkläre also der HV, dass du nach fruchtlosem Vertreichen einer angemessenen Reparaturfrist eine Firma zur Ersatzvornahme beauftragen wirst und die Kosten dieser Reparatur bei der übernächsten Mietzahlung aufrechnest. Bis zum Abschluss der Instandsetzung kannst du trotzdem die Gesamtmiete taggenau um ca. 5 % mindern, erstmals also mit der Julimiete.
Die HV muss die Fenster nicht tauschen, aber sie muss sie reparieren.
Wenn der FS bisher keine Miete gemindert hat, dann kann er zum ersten Mal mit der Julimiete die Minderung vornehmen. Du meinst hier den Beginn der Minderung, die taggenau zu errechnen wäre.
Folgnedes gilt, wenn Deine Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft ist - also mehrere Eigentümer diverse Wohnungen haben.
Der Verwalter ist nicht Eigentümer. Er darf die Fenster von sich aus, gar nicht austauschen.
Wenn er vom Eigentümer als Mietsonderverwalter beauftragt wurde, dann kümmert er sich lediglich um die Mietangelegenheiten im Auftrag des Eigentümers.
Aber auch der Eigentümer darf die Fenster nicht austauschen.
Sofern die Fenster reparturfähig sind muß der Verwalter eine Repartur in Auftrag geben.
Und/oder er hat dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten ETV zu setzen und die Gemeinschaft der Eigentümer kann dann beschliessen, dass die Fenster erneuert werden.
Der Eigentümer der Wohnung hat keinen Anspruch darauf, dass die Fenster auf Kosten der Eigentümergemeinschaft erneuert werden, sofern diese repariert werden können. Natürlich können die Eigentümer unabhängig davon, einen Fensteraustausch dennoch beschliessen.
.... da kann aber etwas nicht stimmen.
Wie kommt denn bitte das Regenwasser durch alle Fenster? Es läuft doch außen hinunter, oder sind keine Scheiben drin?
beim erneuern würden auch gleich bessere eingebaut werden. die kosten dafür können auf die miete umgelegt werden.
Frist setzen, sonst Miete senken, da das Loch nicht bewohnbar ist.
dann werden die modernisiert und die kosten da wie zulässig auf die miete umgelegt
Ja so ist das halt, der gute Fenster will …
erstmals ab Inkenntnissetzung des Vermieters vom Mangel