Muss der Vermieter im Mehrfamilienhaus den Stromverbrauch für jede Wohnung belegen können?
Ich habe bis vor einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus gewohnt. Nun habe ich meine Abrechung für das Jahr 2009 am 30 Dez. 2010 bekommen! Leider hat der Vermieter mir nur den Stromverbrauch des gesammten Gebäudes mitgeteilt! das auch mit Beleg! Im gesamten Haus wurden 21 467 kwh verbraucht. Davon will er mir 3248 kwh in Rechnung stellen! Muss er mir den Verbrauch von meiner Wohnung nachweisen oder kann er einfach behaupten das ich das verbraucht habe? Mir kommt das sehr komisch vor da ich dort alleine gelebt hab, ca 9 Std täglich arbeiten war und an alles Geräten Stromleisten hatte die ich immer (!) ausgemacht habe! Das heisst das einzigste was immer an war war der Kühlschrank,ein Wecker,Telefonanlage und nen kleines Aquarium. Im Jahr 2008 hatte ich dort einen Verbrauch von 2104 kwh. Kann mir da jemand weiterhelfen?????
12 Antworten
Normal hat in einem Mehrfamilienhaus jede Wohnung einen Stromzähler..Ich habe mein Haus und bewohne davon ca 80 qm, bin den ganzen Tag zu hause,koche selbst und habe 3 tage besuch..Das Radio läuft den ganzen Tag,der Computer auch habe 2039 kw verbraucht.Da soll der Vermieter doch nachweisen was Du verbraucht hast.durch Daumenlutschen geht das nicht
Hallo Dirk,
ich bin selbst Vermieter und kann das leider nicht nachvollziehen. Wie in mehreren Antworten schon steht, hat normalerweise jede Wohnung einen eigenen Zähler. Den Strom zahlt auch der Mieter selbst. Der Hausstrom (leider hast Du keinen Angaben über die Anzahl der Parteien gemacht) wird über den Vermieter abgerechnet.
Ein Beispiel von mir:
In einem 15 Parteienhaus haben wir im Jahr 2014 ca 2.500 kwh Strom (Hausstrom und incl. Heizungsstrom) verbraucht. kosten ca 800,-- Euro zzgl Mwst.
d.h. Pro Partei wurde ca. 65,-- Euro Strom im Jahr 2014 verbraucht.
Wenn allerdings Dein Vermieter nun Deinen privaten Strom bezahlt hat (Frage: Warum macht er das?) dann kannst mal ausrechnen, was Deine Verbraucher (Kühlschrank,ein Wecker,Telefonanlage und nen kleines Aquarium) im Jahr an Strom ziehen und dann kannst Du einen ca. Wert für Deinen Verbrauch ermitteln. Allerdings weiß ich nicht, was in Deinem Mietvertrag bzgl. des Strom-Verbrauches steht. Da kann ja irgendetwas vereinbart sein. Das mußt Du nachlesen.
hallo du bist ja selbst vermieter kannst du mir helfen? wir sind 3 Partien habe einen eigenen zähle/ zwischezähler kann also meinen verbrauch ablesen ich zahle meinem verm. 60 euro monatlich verbrauch 1234 KWh im jahr er hat angeblich immer den günstigsten Tarif die Wohnung hat ca 47,05 qm ist der abschlag zu hoch? liege unter dem 1 Personen haushaltsverbrauch in unserem Ort
Wenn es sich nur um den Allgemeinstrom handelt (Licht im hHusflur usw.) dann ist kein Einzelbeleg pro Wohnung nötig.
Handelt es sich lediglich um den Verbrauch deiner Wohnung, dann ja.
Also normal hast du einen Stromtarif mit deinen Stadwerken, Yello etc. Ein normaler Single-Haushalt braucht mit elektrischem Durchlauferhitzer bei 2900-3500 KwH im Jahr. Wie dein Vermieter das verechnet verstehe ich nicht ganz....Normal hat jede Wohnung einen eigenen Zähler und zahlt auch ganz normal an seinen Stromanbieter. Die paar Kilowattstunden fürs Treppenhauslicht fallen in der Nebenkostenabrechnung normal nicht in solchen Höhen an.
nochmal weitere Einzelheiten: Nicht ich habe den Vertrag bei den Stadtwerken sondern der Vermieter! Ich hatte auch nicht die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln! Also alles läuft auf seinen Namen! Deswegen bekomme ich auch keine Infos bei den Stadtwerken! Leider bin ich mir nicht sicher ob jede Wohnung einen anderen Zähler hat oder alles über einen läuft!!!