Muss der Vermieter das Problem beheben?
Ich bin vor 9 Monaten in ein hellhöriges (mir zu dem zeitpunkt nicht bekannt) Haus eingezogen. Mir wurde lediglich gesagt, dass die Nachbarn in der Nebenwohnung ab und zu laut Musik hören. Ansonsten wurde mir nichts gesagt. Was ich erst später raus bekam war, dass ich meine Schlafzimmerwand mit dem anliegenden Bad der Nachbarn teilte und ich deswegen nicht mehr in dem Zimmer schlafen konnte, weil es von der anderen Seite immte sehr laut war. Früher haben die beiden immer nachts stundenlang und total laut geduscht (ständiges extrem lautes schnauben, lautes rufen, geklapper, lautes gepolter an der Wand etc.). Hatte die beiden dann angesprochen, ob sie vielleicht etwas früher duschen könnten, war auch dann alles kein Problem, bis der "Streit" begann. Seit dem duschen beide regelmäßig nach 22 Uhr (beide arbeitslos, also sie könnten theoretisch gesehen auch früher dadurch duschen^^). Ich weiß, dass man Duschen nach 22 Uhr nicht verbieten kann und das wollte ich auch nie. Nur bin ich von dem Lärm immer wieder aufgewacht und konnte dann auch nachts nicht mehr einschlafen. Dann habe ich mein Schlafzimmer ins Wohnzimmer verlegt, doch da hört man das Duschen fast genauso laut wie im anderem Zimmer. Nun habe ich im anderen Zimmer mein PC stehen und habe auch immer wenn ich nach Hause komme Kophörer mit teilweiser sehr lauter Musik an, doch ich höre das Duschen von denen immer noch extremst laut und jetzt kommt da auch noch dazu, dass man immer ein lautes Knallen hört, wenn die Toilette benutzt wird, stöhnen, wenn einer der beiden "drückt" ist zu hören, lautes rufen wie oben genannt auch. Das ist für mich nicht gerade toll alles an zu hören und ich kann mich eben auch nicht zurück ziehen, da ich auch im anderen Zimmer alles höre. Ausziehen geht leider auch nicht, da ich erstens das Geld dafür nicht habe und zweitens ich hier min. 2 Jahre wohnen muss. Was ich jetzt gerne wissen möchte ist, ob der Vermieter wegen diesen Lärmbelästigungen für mich da etwas machen muss und wenn er dann etwas macht, ob er dann auch meine Miete anheben darf? Vielen Dank!
4 Antworten
Das hängt davon ab wann das Haus gebaut wurde,es gäbe für Dich die Möglichkeit der Mietminderung wenn baulich ein nachweisbarer Mangel vorliegt,besser wäre es aber für alle beteiligten sich zu einigen was die Duschzeiten betrifft und die gegenseitige Rucksichtnahme.
Ok,dann kannst Du nur die Miete mindern,da hat der Vermieter auch kein Druckmittel mehr gegen die Mieter.Baulich wird da kaum was möglich sein,und das wäre mit erheblichen Kosten für den Vermieter verbunden,umlegen auf die Miete dürfte er das dann allerdings nicht.
Die Antwort von andie61 gilt nur, wenn es sich tatsächlich um einen Baumangel handelt. Nicht aber, wenn das Haus zur Bauzeit den damals geltenden Normen entsprochen hat.
Das hatte ich mit "Das hängt davon ab wann das Haus gebaut wurde"auch gemeint!
NIx für ungut. Aufgrund des Hin und Her hatte ich nur befürchtet, dass das die Fragestellerin aus den Augen verliert.
Danke für die vielen Infos, ich glaube das Bad neben an wurde auch "modernisiert" zumindest meinte dass die Vormieterin, als ich sie auf den Mangel hingewiesen hatte. Würde dann die Lage anders aussehen?
Dann ja,bei Sanierungen müssen Schallschutzmassnahmen durchgeführt werden die dem heutigen Stand entsprechen.
http://www.berliner-zeitung.de/bei-sanierung-muss-moderner-schallschutz-beachtet-werden-15704548
Wenn das Duschen nach 22 Uhr dich tatsächlich belästigt und recht hörbar ist, musst du das nicht hinnehmen. Mach am besten mal eine Aufnahme der Lautstärke. Toilettenspülung etc. hast keine Chance, aber bei einem ausgiebigen und lautstarken Duschgang schon. Sobald deine "Lebensweise" durch die Nachbarn beeinträchtigt wird, gibt es sicherlich Maßnahmen. Zur Not kontaktiere mal einen Anwalt für Mietrecht.
Also die Toilettenspühlung bzw. das Rauschen vom Wasser macht mir nichts, es ist wohl der Toilettendeckel der Nahcbarn, den die regelmäßig fallen lassen und der dann kanllt, ist dann im ganzen haus zu hören. Dazu kommt noch, dass die dame 1-6 mal täglich (auch währrend der Ruhezeit lt. mietvertrag und sonntags) staubsaugt. Ja ich werde mal einen Anwalt dazu fragen. Danke!
Sie haben die Wohnung gemietet wie sie ist !
Ergo , eine Änderung muss nicht vorgenommen werden
leider
Positiv für sie : Sie können gegen die Lärmbelästigung ihrer Nachbarn vorgehen.
Wenden Sie sich dazu an den Vermieter , in Schriftform
Führen sie ein Lärmtagebuch, so genau wie möglich
Hilfe bietet auch der örtliche Mieterverein
Im Juni ist Termin für die Räumungsklage? Dann besteht ja große Hoffnung für Dich. Versuche doch bis zur Räumung die Geräusche mit Ohropax zu unterdrücken.
Ich hoffe, dass dort etwas passiert! Nur es werden dann wieder neue Leute kommen. Klar gehe ich jetzt nicht vom schlimmsten aus, aber wenn das dann auch so laut ist, dann muss ich notfalls da selber was machen. Ich möchte auch irgendwann mal Ruhe haben, zumindestens am Sonntag oder in der Ruhezeit . :( Ohrstöppsel hab ich schon immer zum Schlafen an, wegen den tollen Nachbarn... Wenn ich die jetzt auch noch tagsüber drin habe, dann bin ich ja noch merh eingeschränkt im Bezug auf Musik hören bzw Fern schauen :( irgendwann ist das Ohr auch sehr schwitzig dadurch.
Trotzdem danke :-)
Ok, Ohrstöpsel helfen Dir also in der Nacht schon.
Für tagsüber würde ich Dir bequeme Kopfhörer empfehlen, mit denen Du Musik hören, aber auch den Fernsehton empfangen kannst, ohne von anderen Geräuschen gestört zu werden.
Natürlich darfst Du darauf hoffen, dass danach ruhigere Leute kommen, aber die Geräusche vom Bad nebenan wird man mit baulichen Maßnahmen nur wenig reduzieren können.
Dabei kann man unterscheiden zwischen den Geräuschen, die die Menschen direkt im Bad/Toilette verursachen und denen, die durch die Wasser- und Abflussleitungen entstehen. Wenn die Leitungen nicht sauber vom Mauerwerk getrennt sind, wird sich das immer übertragen. Da könnte man nachträglich nur dadurch was machen, dass man alle Wände aufmacht und die Leitungen neu verlegt. Dazu wird der Vermieter/Eigentümer kaum bereit sein.
Gegen Geräusche, die ganz normal durch die Wand dringen (Sprechen, Schreien, Lautes Lachen etc.) hilft vielleicht eine wenigstens auf einer Seite davor gesetzte Schallschutzwand. Diese könnte z. B. in Deiner Wohnung direkt vor die problematische Zwischenwand gesetzt werden. Von Deinem Zimmer gehen dann ca. 15 cm verloren, aber wenn sie gut gemacht ist, hörst Du nachher keine solchen Geräusche mehr. Arg teuer ist so etwas auch nicht.
Google mal nach sonorock-akustik. Wenn Du so etwas einbaust, muss der Vermieter aber einverstanden sein. Noch besser wäre, wenn er es direkt bezahlen würde.
Danke für en Tipp!
Eine Einigung ist mit diesen Nachbarn nicht möglich, die nehmen wegen garnichts Rücksicht und das werden die auch nicht. Es läuft zwar ne Räumungsklage aber der Gerichtstermin ist erst im Juni :(