Lärmbelästigung durch Mixer, Kaffeemühle u.ä.

5 Antworten

Die gelegentliche Nutzung der Küchengeräte gehört zur Selbstbestimmung (wie nächtliche Toilettenspülung) und kann nicht verboten werden.

Außer du beschliesst jede Nacht vier Kilo Kaffee zu mahlen (in 15 Minuten Abstand). Das wäre vorsätzlicher oder unnötiger Lärm.

bwhoch2  25.02.2015, 09:49

Falsch! Die Nutzung einer Kaffeemühle, die sich nicht auf Zimmerlautstärke beschränken läßt, gehört nicht zu den Notwendigkeiten, die man hat. Man kann sich für den Fall auch gemahlenen Kaffee auf Reserve legen und deswgen ist der Lärm vermeidbar und nicht mit einer Toilettenspülung vergleichbar.

Ursusmaritimus  25.02.2015, 18:11
@bwhoch2

@bwhoch2

Aber natürlich darf ich auch nachts um 2 Uhr meinen Kaffeevollautomaten welcher ein integriertes Mahlwerk hat benutzen. Ich brauche ihn auch nicht in Styropor verpacken. Nur wenn ich regelmäßig in der Nacht und wiederholt die Maschine "unnötig" laufen lasse ist es Lärmbelästigung. Ich darf auch nachts mit Stillettos durch die Wohnung laufen oder mein Kleinkind schreien lassen.

Nachtruhe ist Nachtruhe, völlig egal wie der Lärm entsteht. Wenn deine Nachbarn dadurch wach werden, dann verletzt du deren Recht auf Nachtruhe, und dass ein Vermieter verplichtet wäre, für ausreichend Schalldämmung zu sorgen bei unverhältnismäßig lauten Lärmquellen, das wäre mir neu. Ich fürchte du musst die Mühle tagsüber benutzen, oder dir selbst einen Schalldichten Raum bauen.

Ursusmaritimus  24.02.2015, 20:10

Diese Antwort ist falsch! Unnötiger Lärm ist zu vermeiden, aber wenn ich um 23.00 Uhr einen Kaffee trinken möchte.... oder Duschen....oder ein großes Geschäft wegspüle.

Das Schlüsselwort heißt "Zimmerlautstärke" - das ist natürlich etwas wage. Denk einfach daran, wie es wäre, wenn der Nachbar um 2 Uhr nachts seine Bohrmaschine laufen lässt (auch ohne in die Wand zu bohren) - das will man doch nicht. Also: Stabmixer mal ein paar Sekunden - zur Not ok - die Getreidemühle - lieber tagsüber.

tommy40629 
Beitragsersteller
 24.02.2015, 20:16

Wenn ich ehrlich bin, suche ich einen Weg meinem Nachbarn, in anderen Haus zu zeigen, wie es ist wenn der Nachbar Krach macht.

Die räumen auch mitten in der Nacht ihre Wohnung um.

Und ich kann dagegen nix machen.

Also wollte ich Nachts für 20 Minuten die Mühle mahlen lassen.

Ich weiß, dass es dumm ist, nur leider kann man mit diesen Leuten (Mathe+BWL Student) nicht reden.

bwhoch2  25.02.2015, 09:50
@tommy40629

Ok, mach das ruhig, bis die sich melden. Dann kann man reden, wenn es sonst nicht geht.

Wenn du weißt, dass du damit deine Nachbarn störst, dann lass es doch einfach. Keiner möchte um 2 Uhr unnötig geweckt werden. Ob man es darf oder nicht sollte da kein Rolle spielen.

Wenn Sie sich pflelgelhaft gegenüber Ihren Hausmitbewohnern verhalten, in dem sie vorsätzlich die Nachtruhe stören, wird man Sie entsprechend abmahnen und in der Folge ggfs. Ihr Mietverhältnis kündigen.

tommy40629 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 12:37

Ist bei unserem Vermieter leider nicht so.

Ich will einfach eine Gegenaktion gegen meinen in der Nach lärmenden Nachbarn starten.

Alles andere, was vernünftig ist wurde schon versucht.