MUSS der Vermieter auf Mieter Post antworten?
Unser Vermieter reagiert auf unsere Post nicht ?
Sowie Telefonisch ist er so gut wie nicht zu erreichen.
Unsere Vormieter schreiben per Einschreiben mit Unterschrift und es kommt wieder zurück... Deshalb meine Frage : Muss Er antworten??
Er ist einen Miet"Vertrag" mit uns eingegangen und ist doch bei Mieter Frage verpflichtet zu antworten bzw Mängel ect. zu bestätigen. Bei uns wurden neue Fenster gemacht und die Holzrahmen innen, sind davon gerissen zb..
Und bei den Vormietern zahlt er die Kaution nicht aus.
Und hat auch schon behauptet Er hätte keine Post erhalten.
Schrecklich solche Leute.
Mein Nachbar der seit mehr als 50Jahren in diesem Haus lebt ist ein alter Tyrann. Sobald jemand die Haustür offen lässt geht bei ihm die Tür auf und er meckert und flucht die Leute an.
Habe schon alles versucht freundlich, ignorieren, streiten aber er kennt keine Grenze.
Vorhin gerade wieder Beleidigungen "Halt die Schnauze!" und das noch vor meiner 6 Jährigen Tochter und es vielen schon schlimmere Worte von Ihm.
Dem Vermieter habe ich um eine Abmahnung gebeten, da ich sonst zur Polizei gehe.
Hab aber schon etwas Angst das es noch schlimmer wird.
Aber der darf doch nicht so mit den Leuten umgehen nur weil Er da sein ganzes Leben Verbracht hat und meint Er wäre der Beste vom Ganzen Haus.
Deshalb auch die Frage:
**MUSS DER VERMIETER MIR ANTWORTEN???!!!****
Liebe Grüße an alle da draußen und im Voraus Danke für jede Antwort.
9 Antworten
Nein, er muss gar nichts. Aber du kannst die Miete kürzen. Da wird er Antworten:))
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
DANKE, wenigstens einer, der in meine ständige Predigt einstimmt...
Der Vermieter muß Dir nicht antworten... - auch wenn das manchmal höflich wäre.
Daß er ein Einschreiben gegen Unterschrift nicht abholt, ist nicht ganz ungewöhnlich. Wenn er nicht zu Hause ist, wenn der Briefträger kommt, und wenn er auch nicht zu Öffnungszeiten der Postfiliale zu dieser hinkommt - dann geht der Brief zurück. Deshalb ist es oft besser, Einwurfeinschreiben zu schicken. Da hast Du auch einen Nachweis über den Zugang, wenn Du das willst, da die Post ja einen Vermerk darüber macht.
Wenn Du dem Vermieter eine Frist setzt und Mietminderung androhst, wird er wohl reagieren. Bei den neuen Fenstern sollte es aber schon in seinem eigenen Interesse sein, sich darum zu kümmern. Schließlich läuft da noch eine Gewährleistung und Garantie.
Was Deinen fiesen Nachbarn angeht: da würde ich als Vermieter auch sagen: dann geh doch zur Polizei damit. Wenn Dich einer beleidigt, ist nicht Dein Vermieter dafür verantwortlich, sondern derjenige selbst. Du kannst den Nachbarn anzeigen. - Der Vermieter ist dann zuständig, wenn Du ihm wegen des Unfriedens im Haus eine Mietminderung androhst. Wenn Du Pech hast, kommst Du damit aber auch nicht durch.
Und letztlich steht es Dir als Mieter ja auch frei, Dir eine andere Wohnung zu suchen...
Und der Mieter, der noch auf seine Kaution wartet, soll sich über die Rechtslage informieren: der Vermieter hat 6 Monate nach Wohnungsübergabe Zeit, darüber abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist sollte der ehemalige Mieter ein Mahnverfahren in Gang setzen.
Niemand muss antworten.
Wenn du Mietmängel an der Wohnung hast, zeige sie schriftlich per Einwurfeinschreiben an, setzte darin Frist und kündige an, den Mangel bei Nichttätigkeit danach selbst beheben zu lassen. Die Rechnung behälst du von der nächsten Miete ein.
Mieterstreitigkeiten muss er sich nicht schlichten. Entweder weist du den Mieter in seine Schranken oder suchst dir eine neue Bleibe. Eine Haustür sollte allerdings immer verschlossen bleiben - da gebe ich ihm in der Sache Recht.
G imager761
Stell die Miete ein, dann meldet er sich bestimmt demnächst von alleine
Mit einer fristlosen Kündigung - suuuper Rat!
MUSS DER VERMIETER MIR ANTWORTEN
Nein, es gibt für ihn keine gesetzliche Pflicht dazu. Er muss Verträge einhalten, und wenn er das nicht tut, kann man entsprechende Maßnahmen ergreifen. Aber antworten muss er nicht...
Mietkürzungen sind kein Mittel zur Durchsetzung von Forderungen - Selbstvornahme gegen Verrechnung der Miete schon :-)