Muss der Einsatz einer (privaten) Wette in Wirklichkeit vorhanden sein?


18.08.2020, 21:23

Wir beiden sind unter 14

Ja, du musst zahlen auch Jahre später. 57%
Nein, den keiner hatte das Geld zu dem Zeit Punkt 29%
Nein, den es wurde mit was anderen beglichen. 14%

7 Stimmen

2 Antworten

Es könnte sich um ein sog. Scherzgeschäft gehandelt haben. Das gilt aber meiner Meinung nach nur dann, wenn beide den Wetteinsatz nicht ernst gemeint haben,

Um einen Einsatz zu wetten, den beiden nicht besitzen, befreit m.M.n. nicht von der Verpflichtung der Einlösung des Wetteinsatzes.

Beschränkt geschäftsfähig ist man ab Vollendung des 7. Lebensjahres.

Eine Wette ist ein Vertrag, Grds muss man sich dran halten aber mangels ernstlichkeit §122 BGB unwirksam

also wenn ihr irrationalen Summen vereinbart etc. Oder Sachen die nicht erfüllbar sind

Ab56x216 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 21:19

Da es aber eine mündliche (nich ernstgemeinte) Spaß Wette ist, mit einer Summe die wir beiden nicht zu dem Zeitpunkt bessen haben. Also damit eigentlich keine (richtige) Wette also muss man ja nichts zahlen oder? Gibt ja auch keinen Vertrag und die Wette würde dann beglichen mit was zuessen.

Slothd3mon  18.08.2020, 21:28
@Ab56x216

ich vermute mal du bist minderjährig? Somit ist eh jede Willenserklärung die du abgibst schwebend unwirksam §§106ff BGB

Ab56x216 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 21:31
@Slothd3mon

Aktuell bin ich 15 und war damals 13 oder 12. Hatte halt aus Spaß so hoch gesetzt wurde aber ja "beglichen"

Slothd3mon  18.08.2020, 21:31
@Ab56x216

Und wieso machst du dir da jetzt so viele Gedanken?

Ab56x216 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 22:31
@Slothd3mon

Da mich auch Sachen die vor Jahren passiert sind mich Jahre lang verfolgen.