Muss der Einsatz einer (privaten) Wette in Wirklichkeit vorhanden sein?
Wenn ich zb mit einen guten Freund aus Spaß um eine große Geld Summe wette, aber wir beide die nicht haben, muss der jenige trotzdem die Summe zahlen, wenn er die Summe Jahre später besitzt ? Auch wenn man die Wette dann letztendlich mit was zuessen beglichen hat. Die Wette ist mündlich und es gibt keine Zeugen oder schriftlichen Vertrag. Ich meine eine echte Wette, funktioniert doch nur dann, wenn der gegebene Einsatz (Geld Summe) von beiden vorhanden ist?
Wir beiden sind unter 14
7 Stimmen
2 Antworten
Es könnte sich um ein sog. Scherzgeschäft gehandelt haben. Das gilt aber meiner Meinung nach nur dann, wenn beide den Wetteinsatz nicht ernst gemeint haben,
Um einen Einsatz zu wetten, den beiden nicht besitzen, befreit m.M.n. nicht von der Verpflichtung der Einlösung des Wetteinsatzes.
Beschränkt geschäftsfähig ist man ab Vollendung des 7. Lebensjahres.
Eine Wette ist ein Vertrag, Grds muss man sich dran halten aber mangels ernstlichkeit §122 BGB unwirksam
also wenn ihr irrationalen Summen vereinbart etc. Oder Sachen die nicht erfüllbar sind
ich vermute mal du bist minderjährig? Somit ist eh jede Willenserklärung die du abgibst schwebend unwirksam §§106ff BGB
Aktuell bin ich 15 und war damals 13 oder 12. Hatte halt aus Spaß so hoch gesetzt wurde aber ja "beglichen"
Und wieso machst du dir da jetzt so viele Gedanken?
Da mich auch Sachen die vor Jahren passiert sind mich Jahre lang verfolgen.
Da es aber eine mündliche (nich ernstgemeinte) Spaß Wette ist, mit einer Summe die wir beiden nicht zu dem Zeitpunkt bessen haben. Also damit eigentlich keine (richtige) Wette also muss man ja nichts zahlen oder? Gibt ja auch keinen Vertrag und die Wette würde dann beglichen mit was zuessen.