Muss der Arbeitgeber mir frei geben für die Musterung?
guten Tag .
wie schon oben steht wollte ich mal nach fragen hab mich bei der Bundeswehr beworben und wollte wissen ob ich mir Urlaub nehmen muss oder ob der Arbeit Geber auch einfach nein sagen kann das ich nicht fei bekommen , ich hab gelesen das es Darmals wo noch Wehrpflicht war das der Arbeit Geber einen frei stellen musste . Ist es heute immer noch so ?
3 Antworten
Wenn du vor hast zu kündigen, und du am Ende nicht beim Bund angenommen wirst, hast du Pech gehabt. Dein Chef wird bestimmt begeistert sein und sich freuen, dich weiter im Betrieb zu wissen.
Nimm dir Urlaub und gut ist.
Damals war es Pflicht, dort zu erscheinen, da Verwaltungsakt, deshalb auch di Verpflichtung des Arbeitgebers, Dir frei zu geben. Heute läuft es über § 629 BGB, also nur bei Kündigung o.ä. (Aufhebungsvertrag mit Restlaufzeit etc., befristete Arbeitsstelle, bei endender Ausbildung könnte es auch greifen) bestünde ein Recht darauf, daß er Dir frei gibt.
ich hab gelesen das es Darmals wo noch Wehrpflicht war
Echt jetzt? Liest du dir auch mal durch, was du für einen rechtschreiblichen Müll schreibst?
Zur Frage: Nein, der Arbeitgeber muss dir nicht dafür frei geben, dass du dich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben kannst. Du wechselst freiwillig. Früher war das natürlich anders. Als junge Männer noch wehrpflichtig waren, konnte ein Arbeitgeber die Freistellung nicht verwehren. Damit hätte er sich strafbar gemacht.
So viel zum Thema sachlich bleiben. :D