Muss bei einer Trennung mit gemeinsamen Haus, die laufenden Kosten(Strom, Wasser, Gas etc) von dem der das Haus behalten, auch ausgezahlt werden?

7 Antworten

Erstens kommt es darauf an, wer im Grundbuch steht! Gehört das Haus Euch Beiden oder nur Dir alleine?

Sollte das Haus Euch Beiden gehören, lässt Du den Wert des Hauses ermitteln, abzüglich der noch bestehenden Schulden, und teilst den verbleibenden Betrag durch Zwei.

Stehst Du alleine im Grundbuch und gehört somit das Haus ausschließlich Dir, würde ich ihm einen Betrag X dafür zahlen, dass er die laufenden Kosten des Hauses für die Zeit des Zusammenlebens alleine getragen hat. Es lässt sich doch bestimmt eine Einigung hierfür finden! Im Notfall ermittelst Du die Kosten und übernimmst die Hälfte!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Wert des Hauses abzüglich der Schulden wird geteilt, bzw. musst du ihm auszahlen.

Strom, Gas ... habt ihr doch beide verbraucht. Was willst du da denn auszahlen?

Joschra 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 16:57

Ich hab die Raten bezahlt und er die laufenden Kosten, im Großen und Ganzen hab ich mehr in das Haus finanziert als er.

Er will jetzt die Hälfte der laufenden kosten und alles was er mal irgendwie bezahlt hat, jedes Möbelstück und so weiter.

Heidrun1962a  30.06.2018, 19:58
@Joschra

Ach so, dass war nicht bekannt.

Auf wessen Namen läuft denn das Haus? Bist du alleinige Eigentümerin?

Dann kannst du ja auch eine Miete von ihm verlangen.

Die Möbel gehören demjenigen der sie bezahlt hat.

Joschra 
Beitragsersteller
 01.07.2018, 08:07
@Heidrun1962a

Es gehört uns beiden.

Es sind leider oft sachen gewesen die er bezahlt hat die man schlecht abgeben kann, wie die badamaturen, bodenbeläge teil der küche und so weiter. Aber sollten die möbel nach einem Jahr Benutzung zum kaufpreis ausgezahlt werden? Ich meine sowas verliert ja auch an wert, oder?

Heidrun1962a  01.07.2018, 09:52
@Joschra

Nein, entweder ihr einigt euch auf einen Preis oder er soll die Sachen mitnehmen. Ob er sie dann noch gebrauchen kann????

Normalerweise bezahlst du ihm die Hälfte vom momentanen Wert des Hauses.

Was meinst du mit laufenden Kosten?

Strom, Wasser, Gas usw. habt ihr ja gemeinsam verbraucht. Natürlich musst du das nicht zum Wert des Hauses dazurechnen.

Bitte lass dich da von einem Anwalt beraten, kostet nicht die Welt.

Was hat das ganze jetzt mit laufenden Kosten zu tun? Garnichts. Die oaufenden Ksoten, die du erzeugst, mußt dua uch selbst zahlen.

Du mußt deinen Freund auszahlen. So nennt man das. Dafür wird der Wert des Hauses ermittelt und du zahlst ihm die Hälfte.

Joschra 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 16:28

Auch wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist?

Heidrun1962a  30.06.2018, 16:45
@Joschra

kredit geht natürlich ab.

Joschra 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 16:49
@Heidrun1962a

Also muss nur die hälfte von dem ausgezahlt werden was vom kredit bereits getilgt wurde?

maja0403  30.06.2018, 18:12
@Joschra

Das wird natürlich verrechnet.

Wieso sollst du IHM die Nebenkosten zahlen? Die gehen doch an die Versorger.

Joschra 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 16:20

Er will das ich die hälfte von wasser Strom usw von der zeit in der wir da gewohnt hab bezahle

Heidrun1962a  30.06.2018, 16:44
@Joschra

Eine Hälfte vom Strom, Gas... hast du doch auch mit verbraucht.

Joschra 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 16:50
@Heidrun1962a

Ich hab die Raten bezahlt und er die laufenden Kosten. Und die Hälfte will er jetzt

Heidrun1962a  30.06.2018, 19:59
@Joschra

Wem gehört denn das Haus?

Heidrun1962a  01.07.2018, 09:53
@Joschra

also ihr steht beide im Grundbuch?

Joschra 
Beitragsersteller
 01.07.2018, 10:49
@Heidrun1962a

Ja, das bereue ich jetzt sehr...

Heidrun1962a  01.07.2018, 11:00
@Joschra

dann braucht ihr sicher einen Anwalt.

Addiert auf, was jeder in die Finanzierung mit eingebracht habt und was dann jeder bezahlt hat.

Die Umschreibung muss dann eh noch über einen Notar laufen.