Muß auf dem Etikett von Essig stehen wenn er geschwefelt wurde?
Welche Vorschriften gibt es bei Essig hinsichtlich der Angabe von zusätzlichen Konservierungsstoffen oder Verfahren zu Haltbarmachung wie z.B. erhitzen oder schwefeln?
3 Antworten
Hallo,
nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung muss Schwefeldioxid und Sulfite erst in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l gekennzeichnet werden. Z.B. bei Wein gibt es die typische Angabe "enthält Suflit". In vielen Lebensmitteln ist jedoch die Menge geringer als der oben genannte Grenzwert und muss somit nicht gekennzeichnet werden. Schwefel stellt jedoch eine Ausnahme dar. Alle anderen kennzeichnungspflichtigen Allergene müssen immer ausgewiesen werden.
Ja, das muss entweder mit der Angabe "geschwefelt" gesondert kenntlich gemacht werden oder im Verzeichnis der Zutaten auftauchen, ggf. unter Verwendung der E-Nr. (Schwefeldioxid/Sulfite E 220-228).
Danke für Deine Antwort! Und diese Angabe immer also bei jeder Menge? Oder ab 10mg wie "schwend" es oben schreibt? LG
Nein, nur wenn er sauer ist
Danke für Deine Antwort! Aber kannst Du mir das bitte etwas genauer erklären? LG