Wenn man kurz vorm verhungern ist und Lebensmittel stiehlt, ist es dann trotzdem Diebstahl?
13 Antworten
Ja.
Früher gab es den Begriff "Mundraub" und Strafmilderung bei bei einer persönlichen Notlage. Heute ist es egal, ob du einen Apfel stiehlst oder einen Collegeblock. Beides ist Diebstahl
Ja natürlich. Aber es würde auf mildernde Umstände erkannt werden. In einer echten Notsituation käme es möglicherweise nicht zu einer Strafe.
Doofer Witz: Besser ein Schöffengericht, als garnix zu essen...
Das ist Mundraub und auch strafbar.
Immerhin erfüllst du den Tatbestand des Diebstahls. Die hier von einigen benutzte Terminologie "Mundraub", richtig: die Verbrauchsmittelentwendung, gab es lange Zeit, wurde aber mit Wirkung zum 1. Juli 1975 abgeschafft. Diebstahl aus Hunger würde als normaler Diebstahl geringwertiger Sachen behandelt (§ 248a StGB) der nur auf Antrag verfolgt wird.
Diebstahl aus Hunger könnte eine Notstandshandlung und damit gerechtfertigt sein. Allerdings bräuchte in D niemand verhungern, so dass statt eines Diebstahls andere Möglichkeiten zur Verfügung ständen, an Essen zu kommen. Daher würde Diebstahl wegen Hunger kein Rechtfertigungsgrund sein und der Dieb bestraft.
Ja es ist natürlich Diebstahl!
Ein Gericht wird gegebenenfalls deine Notsituation berücksichtigen, aber es bleibt Diebstahl!
Das kann der Bestohlene, aber er muss nicht.....würdest du es wenn ein hungernder deine Kartoffeln aus dem Acker klaubt?
Selbstverständlich. Ich würde ihn erstmal abfüttern und dann gucken, wie man die Situation in den Griff kriegt. Auf einem Bauernhof gibt es immer Arbeit, da ist es ein Leichtes, jemanden für Kost und Logis als Arbeitskraft aufzunehmen, bis derjenige sich entschieden hat, wie es weitergehen soll.
Nicht nur ein Gericht. Auch der Bestohlene kann diese Notsituation als eine solche anerkennen und auf eine Anzeige verzichten.