Kann mir meine Expartnerin vorschreiben, wann ich meine Kinder bekomme und wie mein Umgangsrecht auszusehen hat?
Hallo ich habe mit meiner ex Partnerin zwei Kinder der junge ist 9 das Mädchen ist 6 Jahre alt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht .und meine ex Partnerin macht mir jetzt Vorschriften wann und wie ich die Kinder bekomme .meistens bekomme ich meine Kinder nur wen sie arbeiten ist oder was anders vor hat und dann auch nur für paar stunden also nicht denn ganzen Tag .wenn ich meine Kinder mal haben möchte kommt bloß nein ich habe frei und dann kommen noch solche Sprüche da gibt mir auch das Jugendamt recht das wenn sie frei hat ich die Kinder nicht bekomme so.da wollte ich mal hier nach fragen ab wann die Kinder selber entscheiden dürfen und was meine recht als Vater sind ??? Mein Sohn sagte das es gut wehre wenn er eine Woche bei mir und ein Woche bei der Mutter ist aber das macht sie nicht mit Traurig so was Danke schon mal
3 Antworten
wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt dann wird soweas gemeinsam entschieden. klappt das nicht wäre der erste weg zum jugendamt und dort um hilfe bitten. da werden dann feste regelen eingeführt an die sich auch die kindesmutter zu halten hat. klappt das nicht regelt das ein gericht.
dabei ist es unwichtig wie die kindesmutter zeit hat. wenn festgelegt wird alle 14 tage das wochenende dann ist das so. hat die kindesmutter die kinder dann kann sie den kindesvater gerne frage ob er das we taischen möchte oder die kinder zusätzlich nehmen möchte. das ist aber auch alles
Ich bin mir nicht sicher aber ich denke das das Kind ab 14 selber entscheiden kann ob es seinen Vater sehen will oder nicht.Meine Eltern sind auch getrennt und ich sehe mein Vater jedes zweite Wochenende. Das Umgangsrecht wird vom Famimiengericht festgelegt. Bei weiteren Fragen würde ich mich einfach mal beim Jugendamt oder so erkundigen
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Sie? Dann kann sie es dir tatsächlich vorschreiben.
Ansonsten wirklich mal überlegen das ganze über einen Anwalt auszuhandeln.
das hat nichts mit dem umgangsrecht zu tun. das ist unabhängig davon