Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen obwohl ich mit der Fahrerin gesprochen habe?
Die Beifahrertür meines Autos wurde durch ein leichtes Windstöschen and die Fahrertür eines anderen Auto gepustet. Die Fahrerin war im Auto und ich habe ihr gesagt, dass da nix wäre und alles ok ist. Ich habe ihr auch gebeten mal selbst nachzugucken ob alles an ihrem Auto in Ordnung sei. Keine Reaktion, Sie hat mich regelrecht ignoriert und hat auch ihr Kopf weggedreht. Ich habe da noch ein paar Minuten gewartet um zu probieren die Situation mit Ihr zu klären. Immer noch keine Reaktion von ihr, sie hat mich die ganze Zeit ignoriert. Paar Stunden später ist ihr Vater und sie vor meiner Haustür und werfen mir Fahrerflucht vor. Anzeige ist auch raus und alles drum und dran meint der Vater. Der Schaden solle mir auch 124€ kosten, wegen ein kleinen Kratzer der nicht von mir verursacht worden ist. Hat jemand schonmal so ne absurde Situation erlebt?
4 Antworten
Mit etwas Abstand gesehen ist es leider Fahrerflucht da man dies rein rechtlich der Polizei melden muss (auch wenn es nur was kleines ist) um sich abzusichern.
Natürlich kann man das normal vor Ort klären, jedoch gibt es oft Konflikte in genau solchen Rechtslagen. Deswegen ist es immer ratsam die Polizei über den Vorfall zu informieren. So kann einen schon mal keine Fahrerflucht unterstellt werden.
Sie hat keine Zeugen
Doch. Sich selbst
Zwei gegen eins in Aussage @uni1234 .
Das ist sowas von egal.
Also normalerweise muss man auf den Besitzer warten, einen Zettel hinterlassen (wenn der Besitzer nicht da ist) und die Polizei verständigen. In deinem Fall war der Besitzer ja schon da. Und normalerweise klärt man das ja dann vorort und tauscht Kontaktdaten aus wenn da was passiert ist. Wenn dann aber die Besitzer dich ignoriert, dann kannst du auch nichts machen. Hast du denn dem Vater die Situation erläutert? Und was meinte denn die Besitzerin?
einen Zettel hinterlassen
Das reicht in den allermeisten Fällen nicht ( glaubwürdig ) argumentierbar aus , wenn trotz ausreichender Wartezeit die Eigentümerschaft des beschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort erschienen wäre .
Auch da käme selbst ohne Handy am Start die frage auf , weshalb sehr zeitnah dann nicht von sich aus andere Kontaktierungsmöglichkeiten zur Polizei gesucht wurden .
Auf einem belebten Kaufhaus-Parkplatz wäre selbst ohne eigenes Handy eine solche Einlassung da schwer glaubhaft zu vermitteln .
Ich hab ja geschrieben und. Man muss halt
1) warten
1a) Zettel hinterlassen wenn der Besitzer nicht kommt
und
Polizei verständigen.
Weiß also nicht was du meinst.
Nein , so glasklar stand das ursprünglich NICHT in Deiner Antwort .
Bei einer solchen Frage kommt es auf jedes pizzelkleinste Detail an . Ein möglicher Straftatvorwurf steht im Raum . 😮
Da kann sich eine ganze Lebensplanung ändern bei Verurteilung .
Also normalerweise muss man auf den Besitzer warten, einen Zettel hinterlassen (wenn der Besitzer nicht da ist) und die Polizei verständigen.
"Und" Definition:
verbindet nebenordnend einzelne Wörter, Satzteile und Sätze; kennzeichnet eine Aufzählung, Anreihung, Beiordnung oder eine Anknüpfung
Nur weil du nicht lesen kannst, heißt es nicht, dass ich irgendwas falsches geschrieben habe.
Bitte nicht unsachlich werden und die eigene Antwort noch mal ganz exakt durchlesen .
Hier steht ein Mensch verkehrsrechtlich durch asoziales Verhalten der Gegenpartei womöglich vor einer zeitweiligen Aberkennung der Fahreignung .
Jetzt ignorierst du meinen Kommentar. Du meintest,
nein , so glasklar stand das ursprünglich NICHT in Deiner Antwort .
Das impliziert, dass mein Kommentar
Ich hab ja geschrieben und. Man muss halt
1) warten
1a) Zettel hinterlassen wenn der Besitzer nicht kommt
und
Polizei verständigen.
Weiß also nicht was du meinst.
richtig ist und mein erster Kommentar nicht klar ist. Allerdings habe ich beim ersten Kommentar genau dasselbe geschrieben, nur ohne Nummerierung. Ich habe aber beim ersten Kommentar schon "und" geschrieben. Und jetzt ignorierst du den Punkt und kommst mir mit
Bitte nicht unsachlich werden und die eigene Antwort noch mal ganz exakt durchlesen .
Hier steht ein Mensch verkehrsrechtlich durch asoziales Verhalten der Gegenpartei womöglich vor einer zeitweiligen Aberkennung der Fahreignung .
Warum beharrst Du auf Deinem Standpunkt in schwammiger Antwort ? Bist Du in die Sachlage involviert ?
Ok jetzt ignorierst du wieder alles, weil du einfach nicht zugeben kannst, dass du dich mit deinem Kommentar vertan hast. Ich werde auf keine weitere Antwort mehr Antworten. Hab keine Lust auf so einen Firlefanzt deinerseits.
O.K. .... DU steckst ja auch nicht in der Situation von TE .
Möge der Herrgott seine schützende Hand über Dich halten .
"Ich" habe hier übrigens auch nicht "recht" . Die Situation laut TE - Fragestellung ist aber äußerst suspekt . ( Weigerung der Klärung vor Ort , aber etwas später mit Anzeige vor der Türe )
Da bist Du aber nun wirklich in eine menschlich wirklich absurde Situation geraten , wo es nun Aussage gegen Aussage stünde .
In solch einer Situation hättest Du die Polizei rufen müssen , da laut Deiner Aussage keinerlei Kommunikationswillen seitens der ortsanwesenden Fahrerin des beschädigten Autos vorhanden war .
Da empfehle ich Dir die beratende und unterstützende Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht , denn so etwas absurdes habe ich als Verhaltensweise der geschädigten Partei noch nie gehört .
Du wirst vor einem Gericht nun im Zweifel glaubhaft darlegen müssen , wie sich die Situation des Klärungsversuches vor Ort darstellte , und weswegen Du in solch einer seltsamen Situation dann nicht die Polizei hinzugezogen hattest .
Aber wenn die Besitzerin da war, kann man das auch einfach klären. Wenn die Besitzerin dann aber nichts sagt, dann was soll er denn machen? Vor ihr die Polizei rufen?