KFZ Schaden durch Beifahrer?
Guten Mittag,
meine verlobte ist die Beifahrertüre gegen ein anderes Auto durch den Wind gefallen. Die Fahrerin des Autos weiß schon bescheid und meine kfz Versicherung auch. Nun habe ich SF 1. Jetzt wird mein Beitrag hochgestuft und meine SF auf 0.
Die Beitragserhöhung liegt bei ca. 434€/Jahr. Lohn es sich für mich den Schaden der Versicherung wieder zu erstatten und so meine SF Klasse beizubehalten?
Im Moment Zahl ich im Monat 122,10€ TK.
Und nach dem Schaden jetzt nächstes Jahr 158,30€/Monat. Also im Jahr jetzt 1465,20€/Jahr und nächstes Jahr dann 1.899,61€.
Wie hoch ist der Schaden? Hat deine Verlobte eine Privathaftpflichtversicherung?
Der Schaden weiß ich noch nicht. Ja hat sie
9 Antworten
Kommt logischerweise auf die Schadenhöhe an. Wenn die Freundin den Schaden als Beifahrerin verursacht hat und sie nicht Eigentümerin oder Halterin des Kfz ist, besteht Versicherungsschutz über ihre Privathaftpflichtversicherung.
Da deine Verlobte eine Privathaftpflichtversicherung hat, würde ich dort erstmal anfragen, ob die den Schaden übernehmen, da sie den ja verursacht hat. Einige Versicherungen machen das.
Je nachdem, ob die zahlen und wie hoch der Schaden ist, würde ich ich das dann entweder selbst bezahlen oder die höheren Beiträge in Kauf nehmen.
Lohn es sich für mich den Schaden der Versicherung wieder zu erstatten und so meine SF Klasse beizubehalten?
Schadenrückkauf
Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Deshalb informieren wir Sie über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Einfach mal in deinen AKB nachlesen unter Schadenrückkauf!
Gruß einer Versich.maklerin
Die Beitragserhöhung liegt bei ca. 434€/Jahr. Lohn es sich für mich den Schaden der Versicherung wieder zu erstatten und so meine SF Klasse beizubehalten?
Das kommt auf die Schadenshöhe an, vermutlich aber schon, denn durch das Aufallen sollte es ja nur zu einen relativ kleinen Schaden gekommen sein.
Die Stufung erfolgt ja erst am 01.01., vielleicht kann ja gekündigt werden und Deine Verlobte versichert neu mit 1/2 und so rd. 66% Beitrag, dann ohne die Schadenbelastung.
Zu prüfen wäre auch die PH, einige übernehmen.
Viel Glück!