Müssen Vollpfand Gasflaschen zurückgenommen werden?
Habe eine Primagas Vollpfandflasche zu einem Laden gebracht der diese auch Vertreibt. Dieser wollte die nicht annehmen, da ich keine Quittung habe (hab gar keine bekommen). Ist es nicht seine Pflicht die Pfandflasche zurück zu nehmen. PET-Flaschen müssen schließlich auch vom Supermarkt angenommen werden, wenn dieser solche vertreibt. Super wäre wenn Ihr Auszüge aus dem Gesetzbuch habt. Danke im Voraus!!!
3 Antworten
Tja, das sieht ganz so aus, als wenn Du hier die A...-Karte gezogen hast. Da auch ich Gasflaschen verkaufe und zurücknehme, kann ich Dir definitiv sagen, dass der Laden die Flasche nur dann zurücknehmen muss, wenn Du eine Pfandquittung vorlegen kannst. Bei roten Propanflaschen hast Du ja nur ein Pfand hinterlegt und die Flasche im rechtlichen Sinne nicht gekauft, Eigentümer dieser roten Propanflasche ist und bleibt die Firma, welche ihren Namen in die Flasche eingeschlagen hat. Mit dem verkaufen einer roten Propanflasche solltest Du ganz vorsichtig sein, da Du nicht das Eigentum eines Anderen verkaufen kannst, das nennt man ganz schnell mal Diebstahl.
Wo wohnst Du denn? Ich kann Dir vielleicht meine Möglichkeit aufzeigen, dass Du zumindest etwas Geld bekommst.
Ich habe diese Antwort zufällig gerade beim Googeln gefunden. Ich habe das gleiche Problem. Ich bin im Besitz einer Vollpfandflasche der Brisangas GmbH Dresden, für die ich 50 DM Pfand bezahlt habe. Nach dem großen Hochwasser war die Firma dem Erdboden gleich und ich bin dort weggezogen. Dachte immer, die machen irgendwann wieder auf und ich kann meine Flasche zurückgeben. Diese Hoffnung habe ich zwischenzeitlich aufgegeben, aber leider nimmt auch kein anderer meine Flasche an, nicht mal "nur zur Entsorgung". Was kann ich da noch tun?
"Eigentümer dieser roten Propanflasche ist die Firma, die ihren namen eingeschlagen hat"
Diese bekommt doch auch den Pfand oda??? Dann ich die doch zu denen bringen?
Also würde ich mich theoretisch auch strafbar machen wenn ich auch eine PET-Flasche (leer) verkaufe?! KAUM ZU GLAUBEN
Wohne in Münster
Grundsätzlich ist jeder Verkäufer verpflichtet die Sorten zurück zu nehmen die er selber verkauft. Ab einer Verkaufsfläche von 250 qm ist das Unternehmen allerdings gezwungen, alle Pfandflaschen, auch Sortenfremde, zurück zunehmen.
Deine Antwort mag auf Getränkeflaschen zutreffen. Die Frage dreht sich aber um Gasflaschen!
Wenn Du belegen kannst Das Du dort EINE! Flasche gekauft hast wird Dir sicher auch EINE wieder zurückgenommen. Die Flaschen sind TÜV geprüft und haben einen etwas höheren Wert als eine PET Flasche. Nachlesen kannst Du das in den jeweiligen AGB´s des Ladens!
Dann wirst Du sicher nur noch einen Abnehmer bei Ebay finden. Achtung die Flaschen dürfen nur völlig entleert versendet werden!
Kann es nicht belegen