Darf ein Supermarkt die Leergutannahme verweigern , wenn der Barcode nicht funktioniert?
Hallo
Ich habe hier ein paar Flaschen wo der Barcode ein wenig eingerissen ist. Nun Dachte ich der Automat würde den Barcode trotzdem erkennen können. Leider ist das nicht der Fall. Auf Nachfrage ob die Flaschen auch so angemommen werden können , wurde dies abgelehnt mit der Begründung das die Flaschen gescannt werden müssen.
Nun frage ich mich ob ich ein Anrecht darauf habe diese Flaschen abzugeben , da ich diese ja auch in diesem Markt gekauft habe und dafür jeweils 0,25€ bezahlt habe.
Freue mich über antworten :)
5 Antworten
Solange das DPG-Logo zweifelsfrei erkennbar ist, ist der Händler verpflichtet diese Verpackung anzunehmen. Vorausgesetzt er verkauft pfandpflichtige Einweggetränke derselben Materialart. Ein Leergutautomat ist keine Grundvoraussetzung für die Leergutrücknahme, sondern lediglich eine technische Hilfe für den Händler. Ist die Rücknahme am Automaten, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, so hat die Rücknahme dann halt ganz altmodisch händisch zu erfolgen.
Ein beschädigter Stichcode ist kein Grund die Rücknahme zu verweigern. Zwar erleichtert dieser die Zuordnung zwecks des Pfandausgleichs, doch auch dies kann später händisch erfolgen, da die nicht kompaktierten und nicht vom Automaten erfassten Flaschen und Dosen ohnehin gesammelt und in ein sog. Zählzentrum gebracht werden, wo diese dann nachträglich erfasst werden und dem Händler das Pfand gutgeschrieben wird.
Der Mitarbeiter, der dir diese falsche Auskunft gab, ist entweder einfach nur nicht ausreichend geschult worden oder er hatte einfach nur keinen Bock auf den zusätzlichen Aufwand. Was natürlich auch in gewisser Weise verständlich ist, weil der Handel halt das ausbaden muss, was die Grünen und ihre Freunde verbockt haben.
Wenn eine PET-Einwegflasche beschädigt, zerknautscht oder ohne Etikett ist, nimmt der Rücknahmeautomat sie häufig nicht an. In solchen Fällen kann man sich an das Supermarkt-Personal wenden und sie dort zurückgeben. Trotz Beeinträchtigungen dieser Art muss die Flasche angenommen und das Pfand ausgezahlt werden. Es sollte allerdings erkennbar sein, dass es sich bei der Getränkeverpackung um eine pfandpflichtige Einwegflasche handelt - auch ohne Etikett.
Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wo-kann-man-welche-Flasche-zurueckgeben-article19892185.html
Es sollte nicht nur erkennbar sein, es muß sogar erkennbar sein, daß es sich um eine pfandpflichtige Einwegflasche handelt - und das ist ganz ohne Etikett leider nur selten möglich, denn es werden im Ausland ja oft identische Flaschen pfandfrei verkauft. Hilfreich ist zweifellos, wenn wenigstens Reste des DPG-Pfandsiegels vorhanden sind, es gibt aber noch andere Möglichkeiten, das zögernde Personal zu überzeugen: Viele Flaschen haben inzwischen zusätzlich den aufgedruckten Hinweis 'Einwegpfand 0,25 €', Pepsi-Cola-Flaschen sind so schlecht bedruckt und durch Abrieb oft praktisch unleserlich geworden, so daß nur der Vergleich mit dem neuwertigen Etikett einer gleichen Flasche aus dem Sortiment des Händlers Erfolg verspricht! Immerhin, es gibt Hoffnung...
Aber der Markt möchte eben auch sein ausgezahltes Pfandgeld über den Getränke-Großhandel wieder bekommen, und denen wird eben auch nur der Betrag ausgezahlt, der auch eingescannt wurde. Wenn der jetzt bei nicht scannbaren Flaschen das Pfandgeld auszahlt, würden sie das auf eigene Kosten machen.
Wenn man Einwegflaschen mit dem DPG-Logo (in der Regel) am Automaten zurückgeben will, dann müssen das DPG-Logo (Spezial-UV-Tinte) und mindestens der EAN-Code maschinell erkennbar sein...sonst gibt es keine Pfandrückerstattung! Pasta!
Also bei uns nehmen sie die ohne Probleme.