Pfand-Rücknahme verweigert?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das ist nicht rechtens und das kannst du dem Ordnungsamt, bzw. der Gewerbeaufsicht auch anzeigen.

Die Pfandrücknahme darf nicht an einen weiteren Einkauf gekoppelt werden.

Du meinst sicherlich LEERGUT-Rücknahme verweigert. Pfand ist das, was du für das Leergut bekommst.

Aber zum Thema:

Ob es rechtens ist oder nicht, hängt davon ab, um was für Flaschen es sich handelt, also Einweg oder Mehrweg. Für Mehrwegflaschen gibt es keine Rücknahmepflicht und darf daher verweigert haben. Es sei denn, es wurde dir beim Kauf der Flasche zugesichert, dass sie auch zurückgenommen wird.

Handelt es sich um Einwegflaschen (mit DPG-Logo), so ist jeder Händler zur Rücknahme verpflichtet wenn er Produkte derselben Materialart verkauft. Bei den von dir angesprochenen Läden unter 200 Quadratmetern beschränkt sich die Rücknahme zusätzlich nur auf die Marken die der Händler auch verkauft.

All das unabhängig von einem Kauf. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass jemand zum Kauf von irgendwas gezwungen werden kann.

Gerade wenn er sie verkauft soll er sie zurücknehmen. Ohne das man was kaufen muß

Laut irgendein gesetz was ihn deutschland gibt ist jeder Lebensmittel laden verpflichtet Pfandflaschen anzunehmen in sofern er welche verkauft also wenn z.b Nah und gut pfandflaschen verkauft (0,25cent) dann muss er die auch ahnehmen wenn er aber nur bier verkauft (0,08cent) dann muss er auch nur die zurück geben . Aber sehr viel geschäft mögen es nicht wen mann nur flaschen ab gibt und nur das Geld will . Der macht ja dadurch verlust .