Müssen Einkünfte als Straßenkünstler gemeldet werden?
Für viele ist das ja eine Vollzeitbeschäftigung. Muss, wer als Straßenkünstler arbeitet Steuern abführen oder eine Genehmigung erwerben? Kann man arbeitslos gemeldet sein und Leistungen/ ALG beziehen, wenn man als Straßenkünstler arbeitet? Wie ist die rechtliche Situation für ausländische Straßenkünstler? Müssen sie jedesmal ein Visum beantragen, wenn sie hier auf der Straße arbeiten wollen und aus dem nicht EU-Ausland kommen?
2 Antworten
Da wo man als Straßenkünstler wirklich Geld verdienen kann muss man das anmelden und vielerorts auch Gebühren zahlen...da wäre es wohl unglaubwürdig gleichzeitig Leistungen zu beziehen.
straßenkünstler müssen sich bei der gemeinde eine erlaubnis einholen, gebühren zahlen und die einkünfte versteuern. jedes einkommen ist dem jc zu melden, alles andere ist leistungsbetrug und wird angezeigt.