Müssen die Verkäufer bei ‚Bares für Rares‘ ihren Gewinn versteuern?

7 Antworten

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Es handelt sich um private Veräußerungsgeschäfte, welche grundsätzlich steuerpflichtig sind. (§ 23 EStG). Wenn allerdings zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegt, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Dies dürfte bei den Verkäufern aus der Sendung ja meist zutreffen. Auch fällt keine Steuer an, wenn es sich bei den veräußerten Gegenständen um Dinge des täglichen Gebrauchs handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In der Regel ist das steuerfrei. Bei der Sendung geht es um Trödel der oft Jahrzehnte im Privatbesitz ist. Ein einmaliger Verkauf in der Hinsicht ist steuerfrei

Der Gewinn ist nach einer einjährigen Haltedauer aus derartigen Verkäufen steuerfrei:23 EStG.

Unter einem Jahr und alles was über 600 € liegt muß hingegen versteuert werden. Gilt im übrigen auch, wer fleißig über ebay Sachen verkauft.

Elali74  05.03.2019, 16:44

Nur 600€? 🤔 Dann wäre ja so gut wie jeder Kfz-Verkauf steuerpflichtig.

DogDiego  05.03.2019, 16:57
@Elali74

Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Stoertebeker91  05.03.2019, 19:00
@Elali74

Als ob du regelmäßig Autos mit einem Gewinn von 600 € verkaufst :D dann gilt 23 EStG eh nicht mehr :D

Elali74  05.03.2019, 20:42
@Stoertebeker91

Wer hat denn was von regelmäßig gesagt?

Stoertebeker91  05.03.2019, 20:43
@Elali74

deine autos steigen also im wert? kleiner Houdini

Elali74  06.03.2019, 05:47
@Stoertebeker91

Sorry, ich kann dir nicht folgen. Lassen wir es gut sein.

Wenn du von den Händlern sprichst, (die die angekauften Artikel ja teurer weiterverkaufen) dann ja.

Die Personen, die ihren Trödel dort hin tragen, müssen das erhaltene Geld nicht versteuern.

sagmirdenweg 
Beitragsersteller
 05.03.2019, 16:06

Ist das nach oben offen?

Elali74  05.03.2019, 16:09
@sagmirdenweg

Da musst du Ursusmaritimus fragen, die Freibeträge, von denen er spricht, dürften allerdings deutlich über dem liegen, was dort üblicherweise an Geld über den Tresen geht.

Nach welcher Norm ist der Gewinn denn steuerpflichtig?

Steuerbaer  05.03.2019, 16:03

§ 23 EStG

AuroraAlpha  05.03.2019, 16:22
@Steuerbaer

Wunderbar, Steuerrecht ist für mich ein schwarzes Loch.

Aber darunter fallen auch nur Grundstücke, Wirtschaftsgüter, die weniger als ein Jahr genutzt wurden (Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind generell ausgenommen) und Leerverkäufe. Veräußerungen bei BfR dürften der Norm m.E. dementsprechend wohl ausnahmslos nicht unterfallen.

Steuerbaer  05.03.2019, 16:26
@AuroraAlpha

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Bei Grundstücken beträgt die Frist 10 Jahre Bei allen anderen Wirtschaftsgütern 1 Jahr. Ausgenommen sind nur Dinge, des täglichen Gebrauchs. Kunstgegenstände, Münzen etc. fallen nicht unter Dinge des tägl. Gebrauchs und sind daher grundsätzlich nicht ausgenommen.