Müssen die Kinder Kredite von ihren Eltern zahlen?
Ist es so, wenn Eltern Kredit auf Haus nehmen, und sie dann nicht mehr zahlen können (aus verschiedenen Gründen), dass sie später die Raten zahlen müssen, auch wenn sie sich niergends dazu Rechtlich verpflichtet haben?
Man kann zwar die Erbe ablehnen, dann verliert man das Haus und Kredit. Kann man aber immer eine Erbe ablehnen, sogar wenn man der letze Erbschaftsanwärter ist?
Dann erbt ja der staat, er kann nicht ablehnen, wer zahlt aber dann die Schulen, wenn es nicht ausreicht? Staat kommt ja nicht für die Schulden auf.
Danke für die Antwort.
7 Antworten
Wahrscheinlich wollte die Bank als Sicherheit eine Hypothek auf das Haus deiner Eltern. Wenn der Kredit beim Tod nicht zu Ende gezahlt wurde und keine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, haftest du als Erbe auch für die Schulden.
Wenn du das Erbe nicht annimmst, wird die Bank das Haus versteigern und alle anderen Vermögenswerte deiner Eltern bis zur Deckung der Restschuld heranziehen.
Du darfst immer ablehnen. Wenn du nicht annimmst und die Bank nicht ihre ganze Forderung bekommt, hat sie halt Pech gehabt. Der Staat wird da gar nichts zahlen. Er bekommt ja auch nichts, weil ja anscheinend nicht genügend Aktiva vorhanden sind, um alle Passiva zu bezahlen.
Eine Erbschaft kann man ablehnen wenn mehr Schulden da sind als Guthaben, das wäre auch sinnvoll.
Ja es erbt dann der Staat wenn alle erben ablehnen und die Bank geht dann leer aus und muß den Kredit abschreiben, wenn die Sicherheiten nicht reichen. .
...und muß den Kredit abschreiben, wenn die Sicherheiten nicht reichen.
Was glaubst Du habe ich geschrieben?
„die Bank geht leer aus“
Wie gesagt, daß was über die Sicherheit hinaus geht, geht sie leer aus.
Ganz klarer Fall. Man erbt immer beides Guthaben und Schulden.
Wenn du ablehnst, lehnst du beides ab Guthaben und Schulden. Das gehört zusammen.
Bedenke. Wenn du später das Haus verkaufst und das Guthaben übersteigt die Schulden, dann hast du ein Plus.
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Solange deine Eltern mündig und selbständig sind, sind sie selber für ihre Schulden verantwortlich. Es sei denn, du unterschreibst eine Bürgschaft. Ein vorzeitiges Erbe kann 10 Jahre rückgängig gemacht werden, wenn sie z. B. Harzt IV beantragen. Ansonsten, dafür ist die Insolvenz erfunden worden, oder sie müssen halt das Haus verkaufen.
Wenn deine Eltern ins Altersheim müssen, geht das Haus so oder so drauf. Dafür wird erst alles Vermögen verzehrt, bevor das Amt für die Eltern zahlt.
Sobald es um Sozialleistungen für die Eltern geht, werden auch die Kinder überprüft. Sie müssen ihre Vermögen offenlegen. Wenn sie über die Grenzen kommen, zahlen sie für die Eltern und nicht das Amt.
Beerdigungsrechnung bekommen die Kinder trotzdem. Egal ob sie erben oder nicht.
Interessant, ich habe aber nicht so ganz verstanden was du mit der Insolvenz und Sozialleistungen meinst, ist es also so, dass wenn die Eltern das Haus nicht zahlen können, oder der Wert nicht für die Raten (oder Zinsen) nicht finanzieren können, dann kommt man als Kind nicht herum?
Zuerst einmal sind die Eltern selber für sich verantwortlich. Wenn sie die Raten nicht mehr tragen können, müssen sie mit der Bank verhandeln um kleinere Raten zu bekommen. Schaffen sie das auch nicht, muss verkauft oder versteigert werden. Alternativ gibt es die Insolvenz. Das passiert wenn die Schulden das Vermögen übersteigen schon mal.
Die Kinder müssen nicht automatisch die elterlichen Schulden tragen. Nur wenn sie gebürgt haben.
Wenn sie HatzIV beantragen oder ins Heim kommen, bist du mit im Boot. Dann werden alle Kinder geprüft, ob sie vermögend sind. Da gibt es Grenzwerte und Tabellen. Z. B. Kinderreiche oder gut Verdienende werden nicht gleich bewertet. Reiche Kinder z. B. müssen die Eltern unterstützen, da gibt es keine Sozialleistungen. Bestehendes Vermögen, wie z.B. ein Haus muss unter bestimmten Bedingungen erst verbraten werden.
Ich würde mich fachlich beraten lassen und mir alle Zahlen vorlegen lassen. Bei einem kleinen Restkredit wäre es schade, wenn das Haus draufgeht. Die Eltern verlieren ihr Zuhause und Grund und Boden gibt man nicht einach so auf. Das ist eine sichere Geldanlage. Nur würde ich mir den Anteil überschreiben lassen. Allerdings sollte das fachlich gemacht werden, damit es nicht zurückgefordert werden kann, wenn die Eltern auf Hartz IV fallen oder ins Heim kommen.
Man ist für den Kredit/Schulden der Eltern nicht verantwortlich außer man ist steht als Bürge zu verfügung.
Auch der letzte in der Reihe kann das Erbe ausschlagen.
Das Haus wird dann Zwangsversteigert und mit dem Erlös werden die Schulden beglichen, wenn sie Gewinn machen haben sie Glück und beim Verlust haben sie eben Pech.
Bürge ist man ja nur, wenn man sich schriftlich dazu erklärt, oder?
Danke
Genau. Man ist nur ein Bürge, wenn man dafür was unterschreibt.
Also allein wenn ich die Frage les ich glaub normalerweise schon aber meine Eltern haben irgendwie so ne Versicherung das ich das dann nicht bezahlen muss wenn sie tot sind
Die Bank geht nicht leer aus, sie steht mit im Grundbuch.
Bank wird das Haus versteigern