Müssen auszubilden die WeGebAU bekommen Rundfunk zahlen?
Hallo kann es sein das ich kein Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches bin ?
weil ich WeGebAU Bekomme ?
wohne nicht bei den Eltern
wohne mit meinen Man und meinen Kind in einer Wohnung.
muss ich Rundfunk Beitrag zahlen ?
3 Antworten
Eine Befreiung ist nur möglich, wenn vorher deine Einkommens- und Vermögenssituation geprüft wurde und dabei festgestellt wurde, dass du letztlich einen Anspruch auf Hartz-IV oder Grundsicherung hast.
Das ist bei der WeGeBau-Förderung nicht der Fall. Diese ist vielmehr nicht einkommensabhängig, sondern davon das man beruflich bisher nicht hinreichend qualifiziert ist.
Also leider keine Befreiung möglich.
Das kann Dir die diese Leistung bewilligende Behörde sagen.
Aber mal eine Frage zur Höhe dieser Förderung - liegt diese erkennbar über dem Bedarf nach SGB II?
Ansonsten - erzielt Dein Mann reguläres Einkommen oder Leistungen nach SGB II?
Nachdem WeGebAU für ältere "Umzuschulende" gezahlt wird - befindet sich das Kind noch in der Ausbildung?
Dann solltest Du Euer Einkommen einmal durch das JC prüfen lassen, indem Du einen Antrag stellst.
Grober Berechnungsmassstab für den Bedarf von Hartz 4 als BG:
Kosten der Unterkunft + 2 X 90 % des Regelsatzes I ( 416 € ) = 748,80 € + Regelsatz für den Zwerg 240 €
Dagegen geht dann das anrechnungsfähige Einkommen - sprich: Elterngeld, Kindergeld + das WeGebAU.
Oder Ihr solltet klären ob Ihr u. U. Anspruch auf einen Kinderzuschlag habt. Oder Anspruch auf Wohngeld.
Einer pro Wohnung muß bezahlen....es sei denn, ihr bekommt Sozialhilfe oder seid 100% schwerbehindert.......soweit ich weiß
Das wird pro Wohnung gerechnet, nicht mehr pro Person. Wenn ihr nicht sicher seid, dann fragt nach.
also ich bin in der erst Ausbildung und mein man bekommt Elterngeld + Kindergeld (sohn) da müste ich mal nachrechnen das ist auch interessant
leider komme ich nicht in die warte schleife bei dem Rundfunk und ich habe einen ablehnungs- beschied bekommen der vom PC erstelt würde, keine begründe Sozialisierungsfähiger ,empfangener von Grundsicherung ,...... Emfanger von Berufausbildungshilfe BAB und emfanger von ausbildungs geld §§ 122
aber WeGebAU ist doch eine Förderung die sich an der Grundsicherung Orientieren dazu kommt das das Wegebau ja vom arbeitsam kommt.