Müssen Arbeitslose eine Genehmigung holen wenn sie für ein paar Tage die Stadt verlassen wollen?
Ein Kumpel von mir ist gerade Arbeitslos. Und er meinte, dass er die Stadt nicht ohne Genehmigung verlassen darf. Stimmt das?? Würde das echt heftig finden, wenn es stimmen sollte. Gelten die Grundrechte für Arbeitslose nicht??
10 Antworten
Das ist schlecht formuliert. Natürlich darf jemand, der arbeitssuchend gemeldet ist, jederzeit "die Stadt verlassen". Übers Wochenende wegfahren ist zB überhaupt kein Problem.
Man muss allerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also erreichbar sein. Wenn einem Arbeitssuchenden sagen wir mal am Montag ein Schreiben vom Arbeitsamt zugestellt wird, in dem ihm ein Termin (zu was auch immer) für den Dienstag vorgegeben wird, dann sollte man das auch mitbekommen. Ist ja logisch, nicht?
Will man für mehrere Tage verreisen, kann man Urlaub nehmen. Das geht wie auf dem Arbeitsplatz und ist unkompliziert. Will man darüber hinaus einige Zeit was machen und steht dann dem Arbeitsamt nicht für Vermittlungen oder Gespräche zur Verfügung, kann man sich für diese Zeit auch vom Leistungsbezuig abmelden. Das ist zum Beispiel interessant für Leute, die hin und wieder freelancen können, dann meldet man sich für sagen wir mal eine Woche ab, bekommt für diese Woche kein Geld vom Amt, kann dann aber als Freelancer ein Projekt abarbeiten und eventuell gutes Geld verdienen.
Wichtig ist, dass man seine Aktivitäten und Abwesenheiten mit dem Amt klärt. Tut man das, geht eine Menge. Und wie gesagt, "die Stadt verlassen" ist sowieso kein Problem.
Ok ich dachte schon.. das wäre sobst wirklich krass. Aber wenn es so ist, wie du sagst find ich es ok..
Das ist Humbug.
Das stimmt so nicht.
Bei ALG 1 kann er einfach wegfahren.
Bei ALG II muss er Ortsabwesenheit beantragen. Wo er sich aufhält, geht das JC gar nichts an.
https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/hartz-iv-urlaub/
Er kann auch am Samstag ohne Genehmigung wegfahren, wenn er am Sonntagabend wieder zu Hause ist. Für Sonntag kommen nämlich garantiert keine Einladungen.
Ja, das gilt nur für "Urlaub".
Ich war auch mal im Bezug von ALG II. Hab nie gefragt, ob ich Samstag mal wegfahren darf - und ich war oft weg.
Ok danke. Dann find ich das ok.. so wie mein Kumpel es mir sagte empfand ich es als ziemlich heftig..
nun ja... es weiß zwar kaum niemand, aber es ist tatsächlich so...allerdings reicht im regelfall eine kurze benachrichtigung an den ansprechpartner beim arbeitsamt
Mit der Benachrichtigung alleine ist es nicht getan. Der Sachbearbeiter muss das auch genehmigen.
natürlich...aber die gründe für eine ablehnung für ein paar tage abwesenheit sind in den wenigsten fällen gegeben...
Stimmt, nur am WE kann er hin wo er will. Unterhalb der Woche braucht er eine Genehmigung von seinem Sachbearbeiter. Auch kann er Urlaub Beantragen. Ihm stehen 3 Wochen im Jahr zu (glaube ich).
Also gilt das nur für "Urlaub"? Also statt beim AG wird der dann beim Arbeitsamt beantragt? Und Wochenende ist davon ausgenommen?