mündlicher Kaufvertrag - ebay Kleinanzeigen. Geld weg?
Hallo! Mein Problem ist folgendes. Ich hatte vor einigen Tagen Zwei Eintrittskarten für ein Event bei ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Preis lag bei 100€ und das Event war am gleichen Tag, die Käuferin, von der Ich nur Name und Telefonnumer habe, sicherte mir telefonisch zu die Karten abzunehmen, auch schriftlich per whatsapp und im Schriftverlauf bei ebay Kleinanzeigen ist dies ausdrücklich genannt. Die Käuferin befand sich beim Telefonat auch angeblich bereits auf dem Weg zur Abholung bei mir Zuhause. Das war ca. eine Stunde vor Beginn des Events. Nun erschien die Käuferin allerdings nie und Ich musste auf den Karten sitzenbleiben und da es schon eine Stunde vor dem Event war konnte ich die Tickets so schnell natürlich nicht mehr weiterverkaufen und bleibe nun auf den 100€ Schaden sitzen. Erst am nächsten Tag meldete sich die Käuferin, war aber sehr uneinsichtig, pampig und nicht einmal bereit sich zu entschuldigen.
Meine Frage wäre nun, was ich denn in diesem Fall tun kann? Mit Rechtsangelegenheiten kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, auch habe ich finaziell als Student nicht die Mittel einen eigenen Anwalt zu fragen. Habe ich denn die Möglichkeit zur Polizei zu gehen oder muss ich doch einen Anwalt kontaktieren? Kann man mir in dem Fall überhaupt helfen? Danke!!!
6 Antworten
Die Polizei wird da nicht tätig werden, dass es sich hier um zivilrechtliche Streitigkeiten handelt.
Grundsätzlich ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen: du hast ein Angebot gemacht, sie hat zugesagt, das bei dir abzuholen und damit zu bezahlen.
Das Problem ist nur, ob du das auch wirklich nachweisen können wirst. Am Ende wird dabei dann Aussage gegen Aussage stehen, und da heißt es noch immer im Zweifel für den Angeklagten.
Da also zu klagen ist ziemlich sicher rausgeworfenes Geld. Und ein RA kann für seine Erstberatung bis 250 Euro verlangen.
Beim Wert von 100 Euro der Karten lohnt sich das absolut nicht.
Tipp: Karten eben besser frühzeitiger einstellen und in solchen Fällen Anzahlung verlangen!
Dann hat eben der Freund sich das Smartphone geschnappt und die Nachrichten per Whatsapp verschickt, um der Frau eine reinzuwürgen.
Nur weil die Nachrichten per WA von der Nummer kamen heißt es noch lange nicht automatisch auch, dass die Frau sie selber abgeschickt hat.
Sicher, irgendwas kann man immer sagen - aber auch der Richter lebt nicht hinterm Mond und wie gesagt reicht es sicher schon, den Gegner außergerichtlich zu überzeugen: Sollte nicht allzu viele geben, die ernsthaft riskieren, damit durchzukommen ;)
Du kannst was dagegen machen solange du beweise hast.Du kannst die es ihr normal erklären das es falsch war und die sofort dein geld zurück geben soll oder du machts eine anzeige wegen betrug! Aber wie gesagt du brauchts beweise mach Screenshots von dein Verlauf
Der Polizei ist das egal. Das müsste schon über eine Gerichtsklage gehen. Ich denke aber, das würde dir im Zweifelsfall mehr kosten als die 100€.
Da kannst du nichts machen denke ich mal frag mal deine Freunde die könnten Anwalt haben Wünsche viel Glück
LG Fabian
Das Problem ist, das sie jederzeit behaupten kann, dir mitgeteilt zu haben, dass sie die Karten nicht nimmt. Sie wird sagen, du hast die Nachrichten gelöscht oder den Anruf. Hier sind alle folgenden Kosten höher, als die verlustigen 100 €.
das stimmt nicht ganz, da sie ja direkt am nächsten morgen die schuld eingestanden hat und mir schrieb, ich solle mich doch nicht so anstellen und sie war dann ja nicht bei dem event und ich könne, nur weil sie die karten nicht abgeholt hat, ja nun auch kein geld mehr verlangen. das habe ich schriftlich. genauso wie die eigentliche kaufvereinbarung. Ich finde das einfach nur dreist von dieser Person.
Das glaub ich Dir gerne, ich wäre da genau so sauer. So ärgerlich das für dich ist, ich glaube trotzdem, das alleine der Anwalt am Ende mehr kostet, als der Kaufpreis.
Whatsapp und der "Schriftverlauf von ebay Kleinanzeigen" (was auch immer das ist) können durchaus reichen, einen Richter zu überzeugen; im Zweifel für den "Angeklagten" (hier der "Beklagte") gibt es dann auch nicht - wenn man davon wiederum den Gegner überzeugen kann, muss es nicht mal bis zum Richter gehen ;)