Müllabfuhr in Einbahnstraße gegen Fahrtrichtung - Blechschaden am PKW, da wir zurücksetzen mussten!?
Hallo, meine Frau musste bei uns in der Altstadt, in einer sehr engen Einbahnstraße zurücksetzen, da ihr die Müllabfuhr in entgegengesetzter Richtung entgegen kam. Sie ist dann mit dem Heck gegen einen Pfosten gefahren, der nur schwer einsehbar ist. Wer haftet hier für solche Schäden?
3 Antworten
Deine Frau haftet, sie ist gefahren.
Den Schaden müsst Ihr wohl selbst bezahlen, da Ihr den Schaden ja auch selbst gemacht habt.
Ihr habt gegen Eure Sorgfaltspflicht beim rückwärts fahren verstossen.
Im übrigen ist das Müllauto nicht falsch gefahren. Müllautos haben diesbezüglich Sonderrechte. Geregelt sind die unter StVO Par.35 Satz 6.
Sehr hilfreich!
Hallo ChrisHie,
für den Schaden müsst ihr wohl selbst aufkommen. Der Müllwagen ist ja nicht daran schuld, selbst wenn er verkehrt gefahren sein sollte.
Zurücksetzen kann man nicht, wenn man kein Hindernis sieht, sondern nur, wenn man sieht, dass kein Hindernis da ist.