Motorradunfall - übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen neuen Helm?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Die Versicherung der Gegenseite muss alle Ihnen durch den Unfall entsandenen Kosten übernehmen.

Dazu zählen die Reparatur des Motorrades, die Sachverständigenkosten, eine Schadenspauschale von 25 EUR, Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, Schmerzensgeld, soweit Sie beim Unfall verletzt wurden und so weiter.

Wenn der Helm durch den Unfall geschädigt wurde dann muss er von der Versicherung ebenso ersetzt werden.

Aus Sicherheitsgründen kann ein beschädigter Helm grundsätzlich nicht repariert werden, sondern der Unfallhelm muss dem Grunde nach, auch wenn er nur geringe Schäden aufweist ersetzt werden.

Wenn also der Helm auf den Aspalt aufgeschlagen ist und beschädigt wurde, dann ist die Versicherung hier ersatzpflichtig.

schleudermaxe  14.04.2020, 19:25

Es gibt kein neues Krad, also auch keinen neuen Helm.

Versichfachwirt  15.04.2020, 16:26
@schleudermaxe

Diese Antwort ist natürlich Unfug. Es muß der Sachschaden ersetzt werden. Und zwar der Sachschaden, der entstanden ist. Wenn am Helm ein Schaden ist und am Krad nicht, muß natürlich nur der Schaden am Helm ersetzt werden.

schleudermaxe  15.04.2020, 16:30
@Versichfachwirt

Na ja, die Gerichte sind sich eben nicht einig, gibt es den Zeitwert oder gibt es einen neuen Helm?

Nichts anderes schreibe ich.

Versichfachwirt  15.04.2020, 16:34
@schleudermaxe

ja, beim Lesen der anderen Kommentare hatte ich das dann auch vermutet. Hatte ich falsch verstanden.

schleudermaxe  15.04.2020, 16:35
@Versichfachwirt

Ich bin natürlich für einen neuen Helm, bei Handschuh und Bekleidung sollte das auch möglich sein, ist es ja aber nicht immer.

Aspsa 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:23

Vielen Dank für die lange und ausführliche Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen :).

Paul794540  14.04.2020, 18:24
@Aspsa

Gern!

DerHans  14.04.2020, 20:01
@Paul794540

Der Helm gehört zwar zur Schadenshöhe, wird aber grundsätzlich nach Zeitwert erstattet.

Ja, alles. Klamotten, Helm, Handschuhe etc.

Den Helm auf keinen Fall weiter nutzen!

schleudermaxe  14.04.2020, 19:22

Zum Zeitwert, so jedenfalls viele Gerichte.

Aspsa 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:04

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort ^^

Rosswurscht  14.04.2020, 18:22
@Aspsa

Gerne 👍 sonst alles fit?

hi,

geh am besten zum anwalt. das kostet dich keinen cent und zahlt die gegnerische versicherung.

der regelt alles für dich.

einen neuen helm werden die nicht zahlen, aber wohl den zeitwert des beschädigten.

Versichfachwirt  15.04.2020, 16:26

Das stimmt, es wird natürlich nur der Zeitwert ersetzt.

Felixsenior  14.04.2020, 18:23

Fände ich lustig. Soll sich der Geschädigte dann zum Zeitwert einen Gebrauchten kaufen, dessen inneren Zustand er nicht kennt? Den ein anderer durchgeschwitzt hat?

Ich würde auf einem neuen Helm bestehen und dein Anwalt wohl auch.

AshleighHoward  14.04.2020, 18:27
@Felixsenior

als ich angefahren wurde, wurde mir von der versicherung keine neuen klamotten bezahlt. ich hab angegeben, was ich für die sachen bezahlt hab und hab dann ca. 80 % bekommen.

ist ja auch logisch. die sagen ja nicht geh auf unsere kosten shoppen. da kauft sich doch jeder dann was extra teures. du bekommst deinen schaden einfach monetär ersetzt.

verreisterNutzer  14.04.2020, 18:53
@AshleighHoward

Nein etwas extra teures wirst du dann nicht kaufen können. Da wird ein Betrag veranschlagt welcher die Versicherung übernimmt. Wenn du etwas extra teures willst musst du die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Schließlich soll man ja nicht besser gestellt werden, sondern es soll der entstandene Schaden reguliert werden. Irgendwie ja auch logisch oder? Wo kämen wir denn hin, wenn sich jemand vor 3 Jahren einen Helm für 200€ gekauft hat ihn regelmäßig benutzt hat, dann einen Unfall hat. Jetzt denkt er geil, jetzt nehme ich mir einen Schuberth Helm für 699 € die Versicherung bezahlt es ja. Ich denke da wird wohl nicht mehr als ca 70 - 80 € gezahlt werden. Aber dafür gibt es Tabellen welche die Höhe angeben.

Mein 3 Jahre benutzter Helm ist ja auch nicht mehr neu.

schleudermaxe  14.04.2020, 19:21
@Felixsenior

Es wird natürlich immer nur der Zeitwert ersetzt, ist doch bei Handschuhe nicht anders.

Aspsa 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:05

Danke schön, werde mich dann mal nach einem guten Anwalt umsehen ;).

Wird alles übernommen, musst du nur genauso einem Sachverständiger vorlegen, der das bewertet. Hab ich auch schon durch das Spiel...

schleudermaxe  14.04.2020, 19:21

Zum Glück nicht alles, google wirklich kaputt?

TerraMoto  14.04.2020, 21:39
@schleudermaxe

Und jetzt so dass man weiß was du willst wenn du schon meckern musst?

Aspsa 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 18:06

Okay, vielen Dank. Wo finde ich denn einen Schverständiger, der sich um sowas kümmert^^?

TerraMoto  14.04.2020, 18:07
@Aspsa

Frag mal deine Werkstatt, die haben in der Regel welche dafür. Bei mir hat der Gutachter, der die Maschine in der Werkstatt bewertet hat, auch die Klamotten bewertet.

Ja, du hast Anspruch auf einen neuen Helm. https://www.drherzog.de/rechtnews/olg-muenchen-schadenersatz-fuer-beschaedigte-motorradschutzkleidung-ohne-abzug-neu-fuer-alt/

(Ich hatte selbst einen Motorradunfall in 2011. Dort wurde meine gesamte Schutzkleidung zum Neuwert (Kaufpreis) ersetzt.

Woher ich das weiß:Hobby
Aspsa 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 21:12

Vielen Dank für den Link :)

Versichfachwirt  15.04.2020, 16:30

Das ist sogar ein OLG Urteil (kannte ich bisher nicht). Aus meiner Sicht ist es trotzdem unlogisch und widerspricht dem Grundsatz der Haftpflichtversicherung. Vermutlich hängt es auch von dem Umständen ab: bei einer drei Jahre alten Schutzkleidung ist der Neuwert vermutlich gerechtfertigt - bei einer 30 Jahre alten Kleidung wohl eher nicht.