Hat jemand Erfahrung mit der Bavaria Versicherung gemacht?
Nach unschuldigem Unfall kein Geld von der Versicherung, über 5000,-€ Schaden.
5 Antworten
Deine Frage ist leider nicht sehr ausführlich, in einem Komentar taucht dann die weitere Frage nach den Papieren, die benötigt werden auf. Zunächst einmal wird ein Gutachten - von dir in Auftrag gegeben - über den entstandenen Schaden benötigt.
Bei einem unverschuldeten Unfall, hast Du als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Ein generelles Besichtigungsrecht der zum Schadensersatz verpflichteten Versicherung gibt es nicht. Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen enthält dann u. a. folgende Angaben: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten,Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung bzw. -verbesserung usw. Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen (Gegner ist zu 100 % schuld, ansonsten anteilig).
Liegen die Reparaturkosten über der Differenz Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Aufgrund eines Integritätsinteresses wäre eine Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich.
Achte bei der Auswahl des Sachverständigen darauf das du einen wirklich unabhängigen auswählst und nicht bei jemandem landest der seinen Hauptumsatz mit Aufträgen der Versicherungen erwirtschaftet.
Du solltest dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung selber übernimmst oder gerade jetzt aufgrund der offensichtlich vorhandenen Problem bzw Verzögerungen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschaltest. Dazu hast du das Recht um die "Waffengleichheit" zu gewährleisten.
Dachte ich ja auch, das war aber auch mit der Ablehnungsgrund, des weiteren geben sie an, das das Auto schon einmal ein Unfall hatte. Ich es aber nur mit altersbedingten Mängeln gekauft habe.
Der Kaufpreis ist zur Regulierung auch nicht wichtig. Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert und dieser steht im Gutachten!
Ich dachte der Preis spielt keine Rolle.
Anwalt wurde ebenfalls hinzugezogen, Gegner war zu 100% schuld, durch auffahren.Wirtschaftlicher Totalschaden war es nicht, da hochwertiges Fahrzeug.
Aber du verschleierst deinen Kaufpreis, da musst du dich nicht wundern.
Gutachten wurde sofort erstellt und hingeschickt, hat über 700,-€ gekostet.
Erst einmal muss die Schadenschilderung nachvollziehbar sein. Bei einem Schaden von 5.000 € sollte ja wohl ein polizeiliches Protokoll vorliegen.
Weicht die Schadensschilderung des anderen Unfallbeteiligten ab, kann das nur gerichtlich geklärt werden.
Dass ein Versicherer nicht einfach auf Grund einer Behauptung zahlt, dürfte wohl klar sein.
Ich verstehe deine Frage nicht. Bist Du Geschädigter? Ein wenig mehr Info wäre toll ;-)
Welche Papiere benötigen Versicherungen, damit man den Schaden beglichen bekommt, sollte die Frage besser heißen.
Ich fasse die Fragen mal soweit zusammen, wie sie von mir verstanden worden sind.
Du hattest einen Verkehrsunfall an dem Du NICHT Schuld warst. Die Versicherung des Verursachers (die Bavaria) hat den Schaden bereits anerkannt und verlangt von dir weitere Unterlagen?
Richtig ?
Sie müssen dir ja den Grund mitgeteilt haben, warum sie die Zahlung verweigert haben.
Sie wollten den Kaufvertrag haben, dort habe ich die Summe unleserlich gemacht.
Wies soll der Versicherer denn den Wert deines Fahrzeugs feststellen, wenn du den Kaufpreis schwärzst? Dann musst du dich nicht wundern, wenn du kein Geld bekommst
Der für den zum Schadenersatz verpflichteten Versicherer entscheidende Wert ist der Wiederbeschaffungswert. Dieser steht im Gutachten, der Wert im Kaufvertrag ist dafür unbedeutend.
Es gilt trotzdem das Bereicherungsverbot. Also ist der Kaufpreis IMMER in das Wertgutachten einzubeziehen.
einfach komplett falsch! Ins Gutachten gehört der Wiederbeschaffungswert und der Restwert!
Aus deinen Texten werde ich nicht schlau.
Aber Du hast doch einen Anwalt. Ist dieser nicht in der Lage den Fall für dich zu lösen ?
Laut Anwalt soll der Kaufvertrag des Auto vorgelegt werden wo die Kaufsumme ersichtlich ist.
Das dürfte doch wohl logisch sein? Du kannst ja nicht verlangen, dass du an dem Schaden jetzt zusätzlich Geld verdienst
Und warum sträubst Du dich dagegen ?
Wenn dein Anwalt eine andere Möglichkeit sehen würde, würde er dies von dir doch gar nicht verlangen.
Dein Anwalt hat doch hoffentlich schon das passende Schriftstück an die Versicherung geschickt.
- es gibt in Deutschland kein Gesetz das einen schriftlichen Kaufvertrag bei Autos fordert
- daher die Frage mit welchem Recht und welcher Begründung dieser gefordert wird
- und die Frage wozu er dienen soll, der WBW steht im Gutachten
Wenn sie den Kaufpreis nicht kennen, wonach sollen sie dich entschädigen? Am Ende hast du ein Schnäppchen gemacht und bereicherst dich an denen.