Motorrad zulassen, aber Versicherungsnehmer ist Lebenspartner?

4 Antworten

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Die eVB Nummer wird auf den Versicherungsnehmer ausgestellt, Halter kann dann eine andere Person sein.

Wenn du die Kiste auf dich zulässt brauchst du bei der Zulassungsbehörde natürlich keine Vollmacht.

Hallo Fabio90,

natürlich kannst du das Motorrad auf dich zulassen - du benötigst dazu die eVB-Nr. von deiner Lebensgefährtin; dazu wird keine Vollmacht benötigt!

Aber was ist der Grund, dass du selbst nicht als Versich.nehmer fungierst??? Die schadenfreie Jahre werden dann nicht dir angerechnet, sondern immer nur dem Vertragsnehmer - sollte deine Lebensgefährtin keinen Führerschein haben, dann geht ihr leider leer aus...

19Michael69  06.05.2018, 03:00

Die Lebensgefährtin wird auf jeden Fall mehr schadenfreie Jahre haben als er - ansonsten würde er dadurch kein Geld sparen

Gruß Michael

... aber das weiß doch alles Dein Berater/Makler, wenn der so rechnet.

Fast immer ist diese Variante teurer!

Gratuliere, denn Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.

Und wenn Du Halter bist, kannst doch auch nur Du, wer denn sonst?

Und Dein Berater/Makler stellt die eVBN so aus, wie sie gewünscht wird.

Allzeit gute Fahrt.

Du kannst dich als Halter angeben und deine Frau für die Versicherung. Für die Versicherung benötigst du eine Vollmacht, dann kannst du dir die nötigen Unterlagen selbst von der Versicherung holen. Und dann ganz normal zum anmelden.

2012jane  06.05.2018, 00:06

Mich hat noch keine Versicherung nach einer Vollmacht gefragt, wenn ich meinen Mann als Versicherungsnehmer angegeben habe. Nicht wenn das übers Internet passiert. Und die eVB-Nummer bekommt man da ganz automatisch.

Hase222  06.05.2018, 08:29

Seit wann kann man auf Deutschland einen Vertrag für jemanden abschließen der man nicht selbst ist? Oder lebt ihr nicht in Deutschland? Sobald eine personalisierte Unterschrift benötigt wird, braucht man ne Vollmacht.

Apolon  06.05.2018, 09:42
@Hase222

Bevor man antwortet, sollte man zuerst einmal die Frage lesen.

Hier geht es nicht um die Versicherung, sondern um die Zulassung des Fahrzeugs, bei der Kfz-Zulassungsbehörde.

Hase222  06.05.2018, 08:23

Nee eben nicht. Also wenn ich ne Versicherung auf jemand anderen als auf mich abschließe benötige ich eine Vollmacht! Hab ich oft genug durch ihr klugs...

siola55  06.05.2018, 01:48
Für die Versicherung benötigst du eine Vollmacht, ...

Da gibt es keine Vollmacht für Versich.geschäfte! Du verwechselst dies mit der Zulassung, falls eine fremde Person dies erledigen will bei der Zulassungsstelle...