Motorrad zulassen, aber Versicherungsnehmer ist Lebenspartner?
Hallo Zusammen,
ich habe mir ein Motorrad gekauft und gerade alle möglichen Konstellationen bei den Versicherungen durchgerechnet.
Bei der Versicherung würde ich das Motorrad auf meine Lebensgefährtin versichern, mich als Fahrer und auch als Halter eintragen lassen
Dadurch spare ich ca. 160 € im Jahr.
Kann ich mit der EVB-Nummer das Fahrzeug auf mich anmelden, also ich als Halter oder kann das nur meine Lebensgefährtin, also die Versicherungsnehmerin? Brauche ich eine Vollmacht? Oder wie läuft das ab?
Bereits vorab vielen Dank.
4 Antworten
Die eVB Nummer wird auf den Versicherungsnehmer ausgestellt, Halter kann dann eine andere Person sein.
Wenn du die Kiste auf dich zulässt brauchst du bei der Zulassungsbehörde natürlich keine Vollmacht.
Hallo Fabio90,
natürlich kannst du das Motorrad auf dich zulassen - du benötigst dazu die eVB-Nr. von deiner Lebensgefährtin; dazu wird keine Vollmacht benötigt!
Aber was ist der Grund, dass du selbst nicht als Versich.nehmer fungierst??? Die schadenfreie Jahre werden dann nicht dir angerechnet, sondern immer nur dem Vertragsnehmer - sollte deine Lebensgefährtin keinen Führerschein haben, dann geht ihr leider leer aus...
Die Lebensgefährtin wird auf jeden Fall mehr schadenfreie Jahre haben als er - ansonsten würde er dadurch kein Geld sparen
Gruß Michael
... aber das weiß doch alles Dein Berater/Makler, wenn der so rechnet.
Fast immer ist diese Variante teurer!
Gratuliere, denn Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.
Und wenn Du Halter bist, kannst doch auch nur Du, wer denn sonst?
Und Dein Berater/Makler stellt die eVBN so aus, wie sie gewünscht wird.
Allzeit gute Fahrt.
Du kannst dich als Halter angeben und deine Frau für die Versicherung. Für die Versicherung benötigst du eine Vollmacht, dann kannst du dir die nötigen Unterlagen selbst von der Versicherung holen. Und dann ganz normal zum anmelden.
Mich hat noch keine Versicherung nach einer Vollmacht gefragt, wenn ich meinen Mann als Versicherungsnehmer angegeben habe. Nicht wenn das übers Internet passiert. Und die eVB-Nummer bekommt man da ganz automatisch.
Bevor man antwortet, sollte man zuerst einmal die Frage lesen.
Hier geht es nicht um die Versicherung, sondern um die Zulassung des Fahrzeugs, bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Nee eben nicht. Also wenn ich ne Versicherung auf jemand anderen als auf mich abschließe benötige ich eine Vollmacht! Hab ich oft genug durch ihr klugs...
Für die Versicherung benötigst du eine Vollmacht, ...
Da gibt es keine Vollmacht für Versich.geschäfte! Du verwechselst dies mit der Zulassung, falls eine fremde Person dies erledigen will bei der Zulassungsstelle...
Seit wann kann man auf Deutschland einen Vertrag für jemanden abschließen der man nicht selbst ist? Oder lebt ihr nicht in Deutschland? Sobald eine personalisierte Unterschrift benötigt wird, braucht man ne Vollmacht.