Motorrad Versicherung unter 100PS weitaus günstiger. Zählt das auch für 120PS auf 48PS gedrosselt?
Will ganz doll die Z800 haben, preislich ist sie kein Problem, aber ich hab so das Gefühlt, dass da dann noch 3 Trilliarden Euro Versicherung auf mich zukommen.
Die Z800e hab ich gelesen ist da deutlich günstiger, weil nur 96PS, aber ist das überhaupt relevant wenn man eh beide auf nur 48PS drosseln würde?
4 Antworten
Hallo, beim Motorrad gibt es eine gleiche PS/KW-Einstufung wie beim PKW. Jeniedriger desto günstiger. Die 98PS-Regelung stammt noch aus "früheren" Jahren, als sich alle Hersteller auf diese Höchstleistung freiwillig beschränkt hatten. Diese Freiwilligkeit ist seit einigen Jahren aufgehoben worden.
Die Versicherer haben natürlich immer noch ein großes Interesse daran, dass gerade jüngere (unerfahrene) Fahrer/innen sich solche Moppeds eben nicht leisten sollen. Das nennt man "Abwehrkondition". Wer sich eben über 100 PS leisten wil, der soll auch kräftig bezahlen. Bei Dir hat es offensichtlich seine Wirkung nicht verfehlt.
Bedenke aber: Die Drosselung hinterher heimlich auszubauen bringt ganz viel Ärger: Dann fährt man ohne ABE und somit ohne Versicherungsschutz. Was dieses im Falle eines Falles bedeutet wird Dir hoffentlich klar sein.
In den AKB 2015 heißt es auf Seite 49 unter dem Pkt. 2
**Merkmale zur Beitragsberechnung bei Krafträdern und Leichtkraft-rädern: Nutzeralter,Motorleistung,... xx**
Bei xxx kann jeder Versicherer noch eigene Bedingungen je nach Gusto einfügen.
http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2015/05/AKB2015_Stand_Mai_2015.pdf
Aber das war ja hier auch nicht die Frage.
Dann fährt man ohne ABE und somit ohne Versicherungsschutz.
Auaaaa, das tut ja weh. Wo soll der Versicherungschutz denn hin ? Das Fahrzeug ist so lange Versichert wie der Versicherungsvertrag besteht. Die Versicherungsgesellschaft kann sich nicht einfach aussuchen wann sie zahlt und wann nicht.
Und wenn das Mopped keine ABE mehr hätte, wären alle anderen die das gleiche Modell fahren ebenfalls illegal unterwegs.
Ja, Effigies, deine Antwort tut mehr als weh.
Lassen wir mal das Geplänkel wegen der 98 oder 100 PS besiete, Das war nur eine Randnotiz um es einfacher zu erkllären.
Gravierender ist die Anmerkung bzgl. der ABE und dem Versicherungsschutz.
Jeder Versicherer gewährt Versicherungsschutz aufgrund der im Antrag gemachten Angaben. Entsprechend der Leistung (Risikogruppe) des Kraftfahrzeuges wird der Tarifbeitrag berechnet. Das Risiko eines Moppeds mit 48 PS stellt ein anderes Risiko dar, als eines 98 PS oder noch mehr PS.
Eine Drosselung wird in den Kfz-Papieren eingetragen, weil es eine bauliche Veränderung darstellt, sofern nicht von Anfang an eingebaut und eingetragen. Zumindest muss dann der Ausbau bzw. die Leistungssteigerung wiederum in den Papieren vermerkt werden. Weil dies eine erhebliche bauliche Veränderung darstellt, erlischt die ABE des Fahrzeuges, damit auch der Versicherungsschutz. Dieses "neue" Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Antrag von vorher. Dies ist ständige Rechtsprechung. Deshalb ist zwigend ein Änderungsantrag (Nachmeldung) erforderlich, damit das höhere Risiko auch durch die nach oben angepasste Prämie richtig versichert ist.
Für's erste mag mal dieser Flyer des TÜV (Seite 3 ff.) genügen.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121024215603850287/flyer-tipp-aenderungen-am-fahrzeug.pdf
Übrigens: Eine Veränderung der Leistung nach oben ist eine Gefahrerhöhung für den Versicherer. Was der Versicherer nach einem Leistungsfall und nicht angezeigter Gefahrerhöhung darf, das steht eindeutig hier:
§ 26 VVGLeistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
(1) Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
...
Ein Rückbau der Drosselung und unterlassene **unverzügliche** (ohne schuldhaftes Verhalten innerhalb von 2-3 Tagen) Anzeige der Gefahrerhöhung ist eine vorsätzliche Tat.
Die 98PS-Regelung stammt noch aus "früheren" Jahren, als sich alle Hersteller auf diese Höchstleistung freiwillig beschränkt hatten.
Das stimmt nicht ganz.
Die Hersteller haben sich damals auf 100PS geeinigt und die Kunden wurden dann von den Versicherungen sauber verar§cht, als die die Grenze für die teuerste Versicherungsklasse 2PS niedriger gemacht haben.
natürlich wird die Versicherung mit weniger PS günstiger, ich glaube sogar unter einer Trilliarde Euro. Aber für den genauen Betrag musst du nur die Versicherung deiner Wahl anrufen
die versicherungen haben inzwischen tarifrechner auf ihren seiten. ist die einzige möglichkeit bei diesen komplizierten tarifen eine übersicht zu gewinnen.
annokrat
Du darfst nach EU Richtline nur Moppeds auf 35kw(48PS) drosseln, die nicht mehr als die doppelte Leistung haben (70kw) . Deswegen gibt es die Z800e überhaupt.
Du mußt also zum drosseln auf jeden Fall die e nehmen.
Darüber hinaus ist für die Versicherung natürlich nur relevant was das Mopped aktuell an Leistung hat, nicht was es mal irgendwann hatte oder haben könnte.
Natürlich läßt sich auch die e später auf die offenen 113PS mappen wenn du genug SF Rabatt hast, daß es dich nimmer juckt ;o) .
ich bin auch besserwisser: beim pkw gibt es keine ps/kw-klassen mehr, sondern nur noch schadensklassen. die motorleistung spielt also keine rolle mehr.
kann mir vorstellen, dass dieses modell früher oder später auch auf motorräder übertragen wird. irgenwie ist die einstufung nach schadensklasse fairer.
annokrat