Mord in einem anderen land?
9 Antworten
Es wäre sicher ein Spiel mit dem Feuer und wenn die Medien davon Wind kriegen nützt es dir auch nichts mehr dass es kein Auslieferungsabkommen gibt.
Und bin mir gar nicht so sicher was geschieht wenn sie dir nachweisen können was du gemacht hast wirst du evtl. in DE bestraft, wenn man z.B. nach Syrien ging um als Söldner zu kämpfen wurde man bei der Rückkehr auch verhaftet.
Deutschand liefert seine Bürger nie aus. Dafür gibt es auch keine Abkommen.
Auslieferungsabkommen gibt es, damit deutsche Straftäter, die in Deutschland Staftaten begangen haben und ins Ausland geflohen sind, in Deutschland vor Gericht gestellt werden können.
Ja dann kannst du auch in Deutschland jemand töten xD Die müssen logisch erstmal auf dich kommen.
Es kommt auf das Land an, wenn es ein Europäisches Land ist, wird deine Straftat höchstwahrscheinlich auch bis hier nach Deutschland verfolgt.
Denke mal, dass andere Länder außerhalb von Europa dich nicht über die Grenze hinaus strafrechtlich Verfolgen werden.
Bin mir nicht ganz sicher.
MFG
Oh doch, Mord wird weltweit vefolgt, die Akten/Beweise werden ggf. der deutschen Justiz ausgehändigt und dann wird hier angeklagt.
Okay, danke für die Korrektur!
Man kann wegen im Ausland begangenen Straftaten in Deutschland vor Gericht gestellt werden.
§ 7 Absatz 2 StGB
Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter ... zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist
Man kann auch n Deutschland für eine Straftat verurteilt werden, die man im Ausland begangen hat.
Und bitte keinen Fettdruck, das ist anstrengend für die Augen.
google mal das wort kein Abkommen mit deutschland dann sag das noch mal
Kein Abkommen heißt nur, dass sie dich nicht nach einem geregelten Verfahren ausliefern. Ggf. kann die Auslieferung dennoch auf diplomatischem Weg erreicht werden.
Und das deutsche Strafgesetzbuch hat explizit Paragrafen dazu, dass auch im Ausland begange Straftaten in Deutschland bestraft werden können, wenn die tat auch in Deutschland strafbar ist. Das ist wichtig da Staatsbürger eh nur in Ausnahmefällen ausgeliefert werden. Ob es Abkommen zur Auslieferung gibt oder nicht ist dann auch egal.
Deutschland liefert seine Bürger nie aus. Das bedeutet nicht, dass sie sie nicht angeklagt werden können.
Du weißt nicht mal, was ein Auslieferungsabkommen ist. Es bedeutet, dass man Ausländer an ihr Land ausliefert oder deutsche Bürger, die in DE Straftaten begangen haben, nach Deutshcland ausgeliefert werden.
Du hast keinen Plan, deshalb versuchst du hier sinnlos rumzustreiten.
In welchen Ausnahmefällen werden deutsche Bürger denn ausgeliefert?
Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz:
Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Wenn das beantragende Land Mitglied der EU ist.
Und von welchem abweichenden Gesetz reden wir?
So weit hab ich das jetzt nicht recherchiert. Aber wenn so ein Passus im Grundgesetz steht, gibt es in der Regel auch ein Gesetz das ihn nutzt. Ich weiß das das erst vor ein paar Jahren ins GG geschrieben wurde und dafür gab es sicher einen Anlass sonst ändert man ja nicht extra die Verfassung.
Dann recherchier mal.
Wozu? Du willst das wissen, kannst also auch selbst recherchieren. Oder du stellst es als eigene Frage hier ein.
naja wie sollen die auf mich kommen ohne fingerabdrücke :D? wen man so schnell abhautr wie möglich