Passkontrolle in Deutschland, wenn man nach Irland über England fliegt?

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Also, nun haltet euch doch einmal die Situation am Flughafen vor Augen:

Da steht ein Deutscher mit gültigem deutschen Pass oder Personalausweis und will in einen Flieger nach Irland über England einsteigen. Irland gehört zum Schengener Abkommen, das heißt, es gibt keine Passkontrolle mehr, denn der Reisende geht durch die Tür mit der grünen Aufschrift "EU" oder "Nur für EU-Mitglieder".

Da aber England zwar EU-Mitglied ist, aber dem Schengen-Abkommen nicht angeschlossen ist, wird zwar bei der Einreise in England der Pass oder Personalausweis von englischen Beamten geprüft, aber nicht in Deutschland von der deutschen Grenzkontzrolle.

Da der Deutsche in diesem Fall aber garnicht in England einreist, sondern nur auf einem englischen Flugplatz nach Irland umsteigt, wird auch in England keine Kontrolle stattfinden, denn der Deutsche bleibt ja im "Transit". Soweit also der Ablauf der Reise.

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Eine ganz andere Sache ist die Sache mit "ungeklärten juristischen" Angelegenheiten in Deutschland. Erstnes: Wegen einer Eidesstattlichen Erklärung erfolgt weder eine Passsperre noch ein Reiseverbot. Auch ein von einer EV Betroffener darf ungehindert reisen. Voraussetzung, er erf+üllt die Forderungen und Vereinbarungen des Gerichtsvollziehers. Tut er das nicht, kann Haftbefehl ausgestellt werden. Der Haftbefehl kann auf "deutschem Boden" vollstreckt werden.

Es liegt also an dem Deutschen, alle Punkte der EV konkret zu erfüllen. Dann kann er auch ungehindert reisen.

Zwischen Deutschland und England gibt es reguläre Passkontrollen (bei Ein- und Ausreise), zwischen England und Irland nur Stichproben.

Der Pass/Personalausweis wird bei jedem Flug ins Ausland kontrolliert. Aber sofern ein Haftbefehl gegen dich vorliegt, wünsche ich dir viel Pech ;-)

Mal eine Frage in der Frage. Hier geht es ja nur um "Finanzschulden", also was harmloses. Wie sieht es aus, wenn jemand z. B. wegen Diebstahl, Körperverletzung oder sonstiges einen HB bekommt und z. B. in England ist und da eventuell wohnt? Kann da Deutschland sagen: "Hey, schickt den ma rüber wir wollen den einsperren"? Oder ist da das gleiche Verhalten wie bei den oben genannten Zahlungsgeschichten ?

Solange da kein haftbefehl vorliegt kann da nichts passieren aber wenn du zurückkommst und da zwichenzeitig etwas passiert ist,wirst du schon am Flughafen in Verwahrung genommen