Moralisch vertretbar auf unschuldig zu plädieren, obwohl man von der Schuld des Angeklagten weiss?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist moralisch durchaus vertretbar. 

Der Anwalt hat die Rechte und Interessen des Angeklagten zu vertreten. Er ist Beistand des Angeklagten. Aus eben diesem Grund gibt es auch die anwaltliche Schweigepflicht. Diese wäre ja letztlich nichts wert, wenn der Verteidiger auch alle Fakten, die den Angeklagten belasten, vorbringen müsste. Dies würde ein Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und seinem Anwalt verunmöglichen.

Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, die Schuld des Angeklagten zu beweisen. 

Wir haben einen Rechtsstaat. Dieser setzt auch voraus, dass Angeklagte einen Verteidiger haben, der ohne Einschränkungen deren Interessen vertritt. Daraus ist es sehr wohl vertretbar, dass diese Verteidiger ihre Pflicht erfüllen und damit den Rechtsstaat schützen.

Ein Anwalt , der weiß , dass sein Mandant schuldig ist , und der trotzdem auf unschuldig plädiert , dem gehört die Lizenz entzogen . 

HarveySpecterXI 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 15:47

Nein, die Lizenz wird ihm eher entzogen, wenn er es meldet.

Interesierter  26.02.2017, 15:45

Und warum? Der Anwalt ist nur dem Angeklagten gegenüber verpflichtet. Es ist das Recht, des Angeklagten zu lügen oder auch einfach gar nichts zu sagen. Es ist ihm auch erlaubt, auf nicht schuldig zu plädieren, obwohl er schuldig ist. 

Der Anwalt hat hier ausschliesslich die Interessen des Angeklagten zu vertreten und dessen Rechte durchzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger. 

Der Schuldbeweis ist Sache der Staatsanwaltschaft. 

Wo kämen wir hin, wenn in einem Rechtsstaat ein Anwalt seinen Mandanten ans Messer liefern müsste? Soll nun der Anwalt des Angeklagten zum Handlanger der Staatsanwaltschaft werden und die Interessen des Angeklagten hintenan stellen? Das wars dann wohl mit dem Rechtsstaat.

pegro2  26.02.2017, 15:51
@Interesierter

Wenn ich Anwalt wäre , und da ist ein Mann , der auf frischer Tat ertappt wurde , wie er ein kleines Mädchen vergewaltigt und tötet , den würde ich auf keinen Fall verteidigen . Und jeder andere Anwalt , der das tut , ist nicht besser wie der Täter . 

vitus64  26.02.2017, 15:58
@pegro2

Du müsstest das Mandat ja nicht annehmen. Tust du es aber trotzdem, hast du die Interessen des Mandanten zu vertreten.

Tust du das nicht indem du die Schuld offenbarst, würde dir mit Recht die Zulassung entzogen (neben einer Reihe anderer unangenehmer Rechtsfolgen).

Um was für eine Straftat es sich handelt, ist übrigens egal.

Nein, ein solches Anwaltsgeheimnis gibt es nicht. Der Anwalt ist immer zur Richtigkeit seiner Angaben verpflichtet. Wenn der Mandant ihm etwas gesteht, kann der Anwalt sich die Ohren zu halten und laut singen, aber ansonsten hat er die klare Pflicht, seinen Mandaten zu melden.

 Deswegen sagen Anwälte vor Gespräche häufig sowas wie: "Ihnen muss klar sein, sie müssen erst ein Jahr getrennt gewesen sein, bevor sie sich scheiden lassen können." z.B., damit dem Mandaten klar ist, er muss dem Anwalt nicht sagen, dass er sich gestern getrennt hat & deswegen zum Anwalt gegangen ist, sondern dass er eben ein Datum von vor einem Jahr wählt (und das mit der Scheidungswilligen Ehefrau natürlich abspricht). 

Interesierter  26.02.2017, 15:43

Das stimmt nicht. Selbstverständlich gilt die anwaltliche Schweigepflicht. Gesteht der Angeklagte dem Verteidiger gegenüber die Tat ein, darf der Anwalt diese Information an keinen Dritten weitergeben. 

99Luisa99  27.02.2017, 17:22
@Interesierter

Er kann dies quasi "verschweigen". Er darf aber auf gar keinen Fall seine Verteidigung auf bewusst falschen Punkten aufbauen, von denen er weiß, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen.

vitus64  26.02.2017, 15:42

Du willst also behaupten, dass der Anwalt in einem Strafverfahren erklären muss, dass sein Mandant die Tat begangen hat, sofern er davon weiß?

AnglerAut  26.02.2017, 15:40

Dann wird einmal einen Blick in die bundesrechtsanwaltsverodnung und lies den Punkt anwaltliche Schweigepflicht. Selten so einen Unsinn gelesen ...

Hallo.
Es ist die Pflicht eines Anwalts das beste Ergebnis herauszuholen, aber wenn Klare Fakten vorliegen wird er auch nur strafmildernt eingreifen können.
Ein RA unterliegt der  Schweigeplicht, aber auch seinem Klienten so zu vertreten, die im Rahmen der  der Gesetze liegen, das ist immer schwer zu interpretieren.

Bley 1914