Moped zu schnell?!? (65 km/H)?

4 Antworten

Hallo ich komme auch aus N.Ö. wenn du auf die walze gestellt wirst darf das Moped nicht schneller gehen als 62 km/h danach wirt das körpergewicht und der Luftwiedersdand abgezogen dazu gibt es eine eigene Berechnung, das heist bist du klein und schmächtig darf das Moped oft nicht einmal 60 gehen bist du groß und schwehr kann es auch mit 65 noch passen.

In Österreich ist es so das wenn du mit der Radarpistole gemessen wirst das Moped maximal 42,5 km/h laufen darf 45 km/h werden NOCH geduldet, kommt auf den Polizisten an.

Wirst du erwischt das das Moped schneller geht also mehr als diese 45 km/h also 60 bis 65 wird es sehr teuer : Versicherungs betrug ,Fahren ohne Führerschein, Das Fahrzeug und die Bremsen nicht ausgelegt für die geschwindigkeit usw usw.Das Schreiben von der BH (Bezirkshaubtmannschaft) bekommst du deswegen weil du mit deinem Moped zu einer Technischen überprüfung eingeladen wirst und nicht das sie dir sagen wie schnell du fahren darfst. Und ich sage dir die sind nicht Dumm die sehen alles was umgebaut wurde und was orginal wehre. Und das schlechteste was Dir passieren kann das sie dir die Zulassung zum Führerschein behindern, also erst später als normal zum schein andreten darfst oder für eine gewisse zeit gesperrt wied. Also freu dich nicht zu früh auf deine 125er sondern rechne damit das du die nächste zeit mit dem Fahrrad fährst. Ob du schüller bist oder nicht ist denen egal genau so wie dir es egal war wie schnell das Moped geht, also hoffe nicht auf Strafmilderung du hast dir alles selber eingebrockt. Ich kenn das von meinem Bruder der war auch nicht zu belehren. Er bekamden schein erst mit 19 J. lg max

wenn du Glück hast bekommst du eine Verwarnung.

Andererseits bekommst du eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, inkl. das erlöschen der Betriebserlaubnis. Außerdem noch wegen Fahren ohne Versicherungsschutz. (hättest du strafrechtlich auch gleich ein großes Motorrad fahren können und hättest sogar einen Straftatbestand weniger erfüllt).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
migebuff  03.05.2019, 18:00
Außerdem noch wegen Fahren ohne Versicherungsschutz.

Kannst du bitte kurz die entsprechende Rechtsgrundlage zitieren? Mich würde nur mal interessieren, warum das in Österreich angeblich anders geregelt sein sollte.

Caner1408  03.05.2019, 20:27
@migebuff

Im Paragraph 1 phlichtversicheringsgesetz ist das geregelt. Wie das im Ausland genau ist kann ich nicht sagen.

migebuff  03.05.2019, 21:57
@Caner1408

Wenn du nicht weißt, wie die Rechtslage in Österreich aussieht, warum prästentierst du deine Vermutung dann als Tatsache?

Im Übrigen läge auch bei uns kein Verstoß gegen das PflVG vor. Ein Versicherungsvertrag besteht. Der Versicherungsschutz ist irrelevant für die Frage, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Das ist Zivilrecht. Wortlaut des §6 PflVG ist sicher bekannt. Verträge lösen sich nicht durch Obliegenheitsverletzungen in Luft auf.

Caner1408  03.05.2019, 22:25
@migebuff

Ach nein? dann lies mal Paragraph 6 im Pflichtversicherungsgesetz und sag mal, dass das keine Straftat ist. Der Roller ist nur bis 45 km/h zugelassen und die Versicherung wird nicht für einen Unfall aufkommen, wenn er mit einer Geschwindigkeit unterwegs war, bei der die Betriebserlaubnis erloschen ist.

migebuff  04.05.2019, 00:35
@Caner1408

Ah, die übliche Diskussion mal wieder. Gerne. Mal sehen, wie kreativ die Vermutungen und das Schulhofwissen diesmal ausfallen.

Ach nein? dann lies mal Paragraph 6 im Pflichtversicherungsgesetz und sag mal, dass das keine Straftat ist.

Es ist keine Straftat. Ich zitiere mich kurz selbst, da du meinen letzten Beitrag weder vollständig gelesen noch verstanden hast:

Im Übrigen läge auch bei uns kein Verstoß gegen das PflVG vor. Ein Versicherungsvertrag besteht.

Du darfst mir gerne mit Zitat der Rechtsgrundlage erklären, warum er ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag fährt, wenn ein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Natürlich kannst du das ausführlichst begründen, da du genau weißt, an welcher Stelle in welchem Gesetzbuch steht, dass sich Verträge einfach so in Luft auflösen, nur weil eine Obliegenheitsverletzung begangen wurde - welche im Übrigen im angeblich garnicht existierenden Vertrag festgehalten wurde. Auch würdest du sicher nicht die Begriffe Versicherungsschutz und Versicherungsvertrag durcheinanderbringen. Du hast schließlich nicht nur irgendwas irgendwo am Rande aufgeschnappt und würdest nie bei Rechtsfragen irgendwelche Vermutungen als Tatsachen hinstellen. Oh, Moment, da war ja was.

Der Roller ist nur bis 45 km/h zugelassen und die Versicherung wird nicht für einen Unfall aufkommen

Du hast leider wiedermal "versehentlich" das Zitat der Rechtsgrundlage "vergessen". Wir würden alle gerne nachlesen, wo denn geschrieben steht, dass die Versicherung bei einer Obliegenheitsverletzung gegenüber Dritten leistungsfrei ist, obwohl sie laut §117 VVG zur Leistung gegenüber Dritten verpflichtet ist, selbst wenn sie im Innenverhältnis komplett leistungsfrei ist. Du wirst uns sicher gleich ausführlich anhand der entsprechenden Gesetze aufzeigen, warum sowohl das PflVG, die AKB als auch das VVG falsch sind, der gesetzliche Opferschutz deiner Meinung nach ausgehebelt ist und warum du mehr zu sagen hast als der Gesetzgeber. Auf eine Antwort werden wir nicht lange warten müssen, da du weißt, wovon du schreibst und niemals Vermutungen als....achja, stimmt ja...

Caner1408  04.05.2019, 01:23
@migebuff

..so ich hab mir eben die entsprechenden Gesetze und Pflichten bezüglich der Kraftfahrzeugversicherung genau durchgelesen und muss sagen dass du Recht hast. Der Versicherungsschutz würde höchstens erlischen wenn entsprechende Beiträge im Verzug wären oder der Fahrer ohne sein Nummernschild fährt. Aber selbst dann muss die Versicherung im Schadensfall in Leistung treten und kann höchstens ein Teil des Beitrags durch Regress zurück erlangen (sofern ein Mitverschulden begründet werden kann).

zogercraft 
Beitragsersteller
 03.05.2019, 17:42

Was denkst du das ich eher bekomme xD So wie sich das Anhört hett ich gleich nen Sportler draufhauen können -,-

Caner1408  03.05.2019, 17:46
@zogercraft

wie gesagt, einer der beiden Optionen die ich oben aufgezählt habe. Deine Strafe im nachhinein wird sich danach ausrichten, wie gut der Richter drauf ist, oder ob du schonmal Ärger gemacht hast.

Fast 50% Überschreitung und du glaubst ernsthaft, dich auch nur in der Nähe irgendeiner Toleranz zu befinden? Gibt es bei euch keine Fahrschulen? Falls doch, was lernt ihr da überhaupt?

... Schüler also, ohne Einkommen, somit 2.500 EUR, abzubauen in Stunden im Sozialdienst, fürchten meine Glaskugeln. Die Karten sind sich aber sicher.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Recherche