Wie schnell darf ich mit der 25er Mofaprüfbescheinigung fahren?

7 Antworten

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Hallo Steve0307,

mit der "Ausbildungs- und Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" darfst Du nur Fahrzeuge führen die bauartbedingt max. 25 km/h erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung sind hier 20 % = 5 km/h Überschreitung zu tolerieren, wenn keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind.

Bauartbedingt bedeutet, die Messung ergibt:

  • auf gerader Strecke und
  • ohne Wind

25 km/h, wobei wie gesagt bei einem unveränderten Fahrzeug bis zu 30 km/h nicht zu beanstanden sind. Wie schnell das Fahrzeug bergab oder mit Wind läuft ist irrelevant.

Zu beachten ist dabei, dass nicht das zählt, was das Tacho anzeigt, sondern die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit.

Von der gemessenen Geschwindigkeit sind wiederum je nach Messverfahren mindestens 3 km/h bis ca. 10 % an Messtoleranz abzuziehen, da unter Umständen auch ein Messergebnis etwas höher ausfallen kann. Diese mögliche Fehlerquote wird durch diese Toleranz gleich mit berücksichtigt.

Ergibt das Messergebnis nach Abzug der Toleranz, dass

  • ein unverändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 30 km/h oder
  • ein verändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 25 km/h

läuft, leitet die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zudem könnte und wird auch die Polizei aller Wahrscheinlichkeit den Roller zur Beweissicherung sicherstellen und einem Gutachter zur Feststellung über Veränderungen am Fahrzeug und welche Geschwindigkeit das Fahrzeug nun erreicht, beauftragen. Die Kosten für die Sicherstellung, Transport und Begutachtung müsstest Du zahlen.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

möglich, da Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine 

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.

Möglich ist aber, dass auch gegen den Halter der Mofa ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Aber in der Regel wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt, wenn dieser vom Tuning nichts wusste

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Schöne Grüße
TheGrow

25 km/h muss als zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Papieren stehen.

Hallo Steve0307,

Wie es der Name schon sagt, darfst du mit der 25er Mofaprüfbescheinigung 25 km/h fahren.

MfG strakederX

zonkie  10.07.2018, 15:06

ich frage mich ja ob man keine prüfung oder sowas machen muss um ein mofa fahren zu dürfen ? :D

Luisa957  10.07.2018, 15:10
@zonkie

Wenn man die Führerschein Klasse B macht darf man auch Mofa fahren obwohl man noch nie vorher drauf saß und es nie gelernt hat. Also man brauch keine Mofa Prüfung.

zonkie  10.07.2018, 15:19
@Luisa957

hm richtig .. an die Version hatte ich nicht gedacht :D danke für den Anstoß

19Michael69  10.07.2018, 15:43
@Luisa957

Ohne eine Fahrerlaubnis darf man aber nicht ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren.

Oder man ist vor dem 1. April 1965 geboren, dann darf man es auch ohne.

Gruß Michael

Luisa957  10.07.2018, 16:11
@19Michael69

Wenn man den Führerschein Klasse B hat, hat man eine Fahrerlaubnis.

TheGrow  10.07.2018, 16:21
@Luisa957

das ist 19Michael69 durchaus bewusst, aber wenn der Fragesteller die Fahrerlaubnis der Klasse B hätte, hätte er auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM und nicht die Prüfbescheinigung Mofa und dürfte ohnehin grundsätzlich bis 45 km/schnelle mit max 50 cmm Zweiräder führen

25 km/h. Mit dem Fahrrad darfst du aber mehr.

25km/h aber das erklärt sich doch von selbst