Wie viel darf man nach diesem Schild denn Fahren?
Hallo undzwar habe ich meinen Führerschein seit neustem und bin ab und zu auf den Deutschen Autobahnen unterwegs. Da fällt mir oft auf, dass dieses Schild ab und zu mal kommt oder auch mit anderen zahlen. Heiß das dass nach diesem Schild max 130 km/h gefahren werden darf oder unbegrenzt?
21 Stimmen
14 Antworten
Unbegrenzt. Das ist das Schild das ich liebe, bin aber kein Raser. ( Seit 1961 nur 3 Blechrempler). Hatte mal vor Jahren 1 Pkt wegen 130 in 'ner 100er. Aber das hatte ich wirklich unbedarft übersehen wegen Gequatsche im Auto.
In Baden-Württemberg gibt es auch ein paar davon, leider nicht durchgehend denn nach ein paar km ist schon wieder alles vorbei. Ich wette dass die letzte Freude uns wohl auch bald von den Grünen vermiest wird und hoffe dass ich verliere..
Du hast wirklich erst vor kurzem deinen Führerschein gemacht? Aha ...
Die Abstimmung ergibt nämlich leider keinen Sinn, da die richtige Antwort nicht dabei ist.
Du darfst nach diesem Schild wieder so schnell fahren, wie vor der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h erlaubt war.
Gab es vorher keine, dann unbegrenzt, gab es vorher eine auf 120 km/h, dann wieder 120 km/h, usw.
Viele Grüße
Michael
So ist es auch! Daher schließe ich mich deiner Ausführung auch an.
Da hier jetzt auch schon sehr seltsame Aussagen wie die von allocigar78 kommen, muss ich wohl gleich aktiv werden, obwohl ich noch etwas weiter recherchieren wollte ;-)
Es gibt hier wohl wirklich verschieden mögliche Ansätze und ich bin mittlerweile der Meinung, dass nur eins klar ist: "Nichts ist klar".
Und das ist ja auch die Schlussfolgerung desjenigen aus deinem Link.
Drei Fakten bestehen ohne Zweifel:
- Das Zeichen 278 hebt lediglich die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf - nicht mehr und nicht weniger. Denn sonst würde die aktuelle Zahl darin nicht stehen.
- Gab es davor keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt das, was man ohne dort fahren darf.
- Es ist ziemlich eindeutig geregelt, durch was genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird und nirgends ist auch nur eine Kleinigkeit davon zu finden, dass das auch durch Zeichen 274 der Fall ist.
Stellen wir uns die Frage einfach mal anders. Wie sieht es denn nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis aus? Kommt das überhaupt so vor?
Auf meiner fast täglichen Fahrt über die Autobahn habe ich aktuell sieben Baustellen. Bei allen wird erst auf 100 km/h und dann auf 80 km/h reduziert.
Am Ende wird ebenfalls bei allen die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) und eben nicht durch 278 aufgeboben.
Warum ist das so? Vielleicht damit wirklich alles aufgehoben ist und nicht nur die 80 km/h.
Und was ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe? Die habe ich ebenfalls auf meiner Strecke, nur halt leider ohne dass dort vorher eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Sie beginnt mit Zeichen 274 (100 km/h) und dem Zusatz "bei Nässe" - sie endet mit dem Zeichen 278 (100 km/h aufgeboben) ohne Zusatzzeichen.
Gehen wir davon aus, dies würde so zwischen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h stehen - was würde das dann bedeuten?
Dass man bei trockener Straße weiterhin nur 120 km/h fahren darf, weil die 100 km/h ja nie gegolten haben und man bei nasser Straße dann "unbegrenzt" fahren darf, weil die 100 km/h aufgehoben wurden? Ganz sicher nicht, denn das wäre absurd.
Vielleicht würde in dem Fall nach der Aufhebung direkt wieder ein Schild mit der Beschränkung auf 120 kommen. Aber auch nur vielleicht ?!?!
In einem weiteren echten Beispiel wird gar nichts aufgehoben. Bei uns gilt in entlang eines Industriegebiet 70 km/h (außerorts). Vor einer nach rechts einmündenden Straße wird auf 50 km/h reduziert und danach einfach wieder auf 70 km/h erhöht.
Vielleicht kommt das also "im echten Leben" nur äußerst selten bis gar nicht vor und wir unterhalten uns über "ungelegte Eier".
Es bleibt weiter spannend ;-)
Gruß Michael
Hab jetzt was Handfestes in der Kommentierung zu Zeichen 274 gefunden:
Eine durch Z 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch neues Z 274 mit abw Angabe (insoweit einschränkend KG NZV 99 85 - Baustelle -) sowie innerorts am Ortsausgangsschild, Bay NZV 93 363, nicht aber bei abw VZ 274, das nur unter bestimmten Bedingungen gilt (zB "bei Nässe" oder für bestimmte Tageszeiten).
Quelle: Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, C.H. Beck, 2007, Seite 816
Hallo Michael ,
Die 120 begrenzung wird durch die 100 begrenzung aufgehoben . Es gelten ab dem Schild die 100 .
Das schild zur aufhebung der 100 hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf .
Ab hier gilt keine Begrenzung mehr . Es hebt allerdings keine anderen Streckenverbote auf wie Zb. Überholverbot usw.
Das schild " Ende aller Streckenverbote" hebt alle auf also auch das Überholverbot !
Gruß
so ist es!
Da hier jetzt auch schon sehr seltsame Aussagen wie die von allocigar78 kommen, muss ich wohl gleich aktiv werden, obwohl ich noch etwas weiter recherchieren wollte ;-)
Es gibt hier wohl wirklich verschieden mögliche Ansätze und ich bin mittlerweile der Meinung, dass nur eins klar ist: "Nichts ist klar".
Und das ist ja auch die Schlussfolgerung desjenigen aus dem Link von AntonAntonsen.
Drei Fakten bestehen ohne Zweifel:
- Das Zeichen 278 hebt lediglich die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf - nicht mehr und nicht weniger. Denn sonst würde die aktuelle Zahl darin nicht stehen.
- Gab es davor keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt das, was man ohne dort fahren darf.
- Es ist ziemlich eindeutig geregelt, durch was genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird und nirgends ist auch nur eine Kleinigkeit davon zu finden, dass das auch durch Zeichen 274 der Fall ist.
Stellen wir uns die Frage einfach mal anders. Wie sieht es denn nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis aus? Kommt das überhaupt so vor?
Auf meiner fast täglichen Fahrt über die Autobahn habe ich aktuell sieben Baustellen. Bei allen wird erst auf 100 km/h und dann auf 80 km/h reduziert.
Am Ende wird ebenfalls bei allen die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) und eben nicht durch 278 aufgeboben.
Warum ist das so? Vielleicht damit wirklich alles aufgehoben ist und nicht nur die 80 km/h.
Und was ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe? Die habe ich ebenfalls auf meiner Strecke, nur halt leider ohne dass dort vorher eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Sie beginnt mit Zeichen 274 (100 km/h) und dem Zusatz "bei Nässe" - sie endet mit dem Zeichen 278 (100 km/h aufgeboben) ohne Zusatzzeichen.
Gehen wir davon aus, dies würde so zwischen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h stehen - was würde das dann bedeuten?
Dass man bei trockener Straße weiterhin nur 120 km/h fahren darf, weil die 100 km/h ja nie gegolten haben und man bei nasser Straße dann "unbegrenzt" fahren darf, weil die 100 km/h aufgehoben wurden? Ganz sicher nicht, denn das wäre absurd.
Vielleicht würde in dem Fall nach der Aufhebung direkt wieder ein Schild mit der Beschränkung auf 120 kommen. Aber auch nur vielleicht ?!?!
In einem weiteren echten Beispiel wird gar nichts aufgehoben. Bei uns gilt in entlang eines Industriegebiet 70 km/h (außerorts). Vor einer nach rechts einmündenden Straße wird auf 50 km/h reduziert und danach einfach wieder auf 70 km/h erhöht.
Vielleicht kommt das also "im echten Leben" nur äußerst selten bis gar nicht vor und wir unterhalten uns über "ungelegte Eier".
Es bleibt weiter spannend ;-)
Gruß Michael
Stellen wir uns die Frage einfach mal anders. Wie sieht es denn nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis aus? Kommt das überhaupt so vor?
Jo , A81 Stuttgart > Heilbronn bei der Ausfahrt Ilsfeld .
A5 Freiburg > Karlsruhe , Karlsruhe > Freiburg. Bei fast jeder Ein-Ausfahrt wird auf 120 bzw. 100 Reduziert und danach wieder freigegeben . Das Lkw Überholverbot bleibt die Ganze strecke bestehen .
Ich glaube auf der A8 Stuttgart > München ist das auch .
So unüblich ist das nicht .
Das Schilder falsch aufgestellt werden ist ja ach nichts neues .
@19Michael69: Das stimmt nicht was Du da schreibst, das Zeichen 278 hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf! Der Unterschied zum Schild 282 ist der, dass bei 282 nicht nur die Geschwdindigkeitsbegrenzung sondern ALLE Streckenverbote aufghoben werden - also wie Du selbst schreibst auch Überholverbote. Stell Dir mal vor es wäre so wie Du schreibst dass dann eine zuvor nicht aufgehobene Begrenzung gelten würde. Dann hätten wir ja folgende Situation. Es kommt ein Geschwindigkeitstrichter mit 120, 100, 80, 60 - so am Ende der Baustelle steht dann 278 mit 60 - Deiner Aussage nach würde dann wieder 80 gelten - ist aber nicht so.
Das was Du verwechselst ist, wenn z. B. vorher 120 war und dann kommt ein Schild 100 z. B. mit dem Zusatz "bei Nässe" und es wird dann dieses 100 bei Nässe aufgeoben, dann gilt wieder die 120 davor denn wenn es keine Nässe gibt ist es so als stünden beide Schilder gar nicht da.
Du bestätigst und dementierst meine Aussage mit deinen beiden Beispielen auf einen Schlag. So wie von dir beschrieben ist es überhaupt nicht möglich.
aha, ich bestätige und dementiere und es ist nicht möglich - na dann erzähl mal: was ist denn nicht möglich? Meine Aussagen sind korrekt. Ich glaube eher Du hast in der Fahrschule nicht so ganz aufgepasst.
Lies meinen aktuellen ausführlichen Kommentar, vielleicht verstehst du es dann.
Dein großer jetziger Kommentar ist was anderes. Das beantwortet aber immer noch nicht die Frage, was an meinem Kommentar falsch gewesen sein soll. Fakt ist dass DEINE Antwort falsch war. Und ich stehe weiter dazu, die Aussagen in meinem Kommentar sind richtig.
Zu Deinem aktuellen großen Kommentar: auch wenn die Baustellen auf Deinem Arbeitsweg stets mit 282 beendet werden, so ist es keinesfalls so, dass Baustellen nicht auch mit 278 beendet werden. Stell Dir einfach mal vor Deine erste Antwort würde stimmen - dann müsste man, wolle man ein bestehendes Überholverbot nicht aufheben, wenn vorher ein Geschwindigeitstrichter mit 120/100/80/60 war am Ende VIER 278er Schilder aufstellen um alle wieder aufzuheben. Ich denke Du weißt selbst dass dies nicht so sein kann. Es steht ein 278 mit 60 und die Geschwindigkeit ist damit freigegeben. Und das kommt nicht in der Praxis sehr selten vor sondern ein 278 wird sehr oft verwendet, das sind also keine ungelegten Eier.
Zu Deiner Aussage, wenn ein 274 mit Nässe Zusatz kommt und danach ein 278 ohne diesen Zusatz - ja, das kommt leider immer wieder vor und dürfte so nicht sein. In Deiner Situation aber, wenn vorher kein Limit war, ist die Situation eindeutig, die 100 bei Nässe ist eben wieder aufgehoben. War jetzt vorher 120 dann ist es natürlich etwas irritierend und würde sicherlich im Falle eines Blitzers zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Daher gehe ich aber auch davon aus, dass, WENN vorher 120 war, dann schon darauf geachtet wird, dass das 278 mit dem Zusatz "bei Nässe" ausgestattet ist.
Und im Übrigen: meine Aussage nach 278 gilt unbegrenzt gilt natürlich nicht für Straßen mit nur 1 Spur je Richtung und innerorts. Nach 278 gitl die normales regelkonforme Standard-Geschwindigkeit - ich denke aber das sollte ja klar sein.
Zu Deinem Beispiel auf der Landstraße dass nach 50 wieder auf 70 erhöht wird weiß ich nicht was da unklar sein soll - ist doch eindeutig - die 70 beendet die 50 wie auch auch sonst - ein 274 ohne Zusatz beendet eben das vorhige 274 ohne Zusatz
Nichts für ungut - ich hatte bei der Nässe schon direkt mein Beispiel im Kopf und daher hat das deiner ersten Aussage widersprochen.
Wie ich auch geschrieben habe, könnte es bei einer vorherigen Geschwindigkeitsbeschränkung dann ja auch erneut ein Schild dazu geben. Dann wäre es wieder klar.
dann müsste man, wolle man ein bestehendes Überholverbot nicht aufheben, wenn vorher ein Geschwindigeitstrichter mit 120/100/80/60 war am Ende VIER 278er Schilder aufstellen um alle wieder aufzuheben
Und genau darum geht es doch, genau darum wird Zeichen 282 benutzt um alles aufzuheben und wenn nicht alles aufgehoben wird, dann wird Zeichen 278 benutzt.
So habe ich das zumindest immer gesehen und tue es auch noch immer, werde mich in Zukunft aber wohl bei diesem Thema raushalten ;-)
Gruß Michael
Nein, das Zeichen 278 wird benutzt um AUSSCHLIEßLICH Geschwindigkeitsbeschränkungen aufzuheben (aber dadurch gilt dann nicht wieder die vorletzte denn die wurde durch die letzte ja schon aufgehoben). Das 282 dafür um gleichzeitig auch andere Streckenverbote, wie z. B. Überholverbote aufzuheben. Wenn gerade ohnehin kein Überholverbot war, wird vermutlich von der Straßenmeisterei das genommen was gerade am nächsten im Hof steht, aber wenn eben diese Differenzierung gewünscht ist, kann man das mit diesen beiden Schildern tun.
Du hast recht!
Hä wie soll denn bitteschön vor der 100km/h 120 kommen 😂😂
Es können doch erst 120 erlaubt sein. Dann kommt die Beschränkung auf 100 für von mir aus 500 Meter oder auch 5 Kilometer wegen was auch immer.
Wenn die dann aufgehoben werden, gilt danach wieder 120 wie davor.
Nur das Schild "Ende aller Streckenverbote" hebt alles Vorherige auf.
Gruß Michael
Danke für deine Antwort, ich wollte mich nicht über dich lustig machen. Es ergab leider nur wenig Sinn in meinem Augen. Aber ich respektiere Ihre Antwort. Gruß zurück
130 km/h ist die Richtgeschwindigkeit
Wenn es aber die Verhältnisse zu lassen kann man auch mit 200 km/h über die Autobahn heizen.
Wie kommst du auf 130km/h? Sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist, und sofern es die Strassen- und Sichtverhältnisse zulassen, darf auf deutschen Autobahnen so schnell gefahren werden, wie man will.
Darüber läßt sich nicht abstimmen, das ist einfach so.
Danke 👍🏻
Beide Auswahlmöglichkeiten sind falsch. Dieses Schild hebt lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf. Du darfst danach so schnell fahren wie vor der Geschwindigkeitsbegrenzung.
- auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen gilt 130 km/h Richtgeschwindigkeit
- auf Kraftfahrtstraßen (Schnellstraßen) 130 km/h max.
- und es gibt auch Bundesstraßen (Landstraßen) auf denen durch Beschilderung 110, 120 oder 130 km/h erlaubt sein können!
Andersrum geht es auch, so ein Schild kann auch eine erlaubte Geschwindigkeitserhöhung wieder aufheben.
Aber mal im Ernst, genau das Alles lernt man in der Fahrschule!
Ich weiß natürlich, dass du stets kompetente Antworten gibst, allerdings muss ich in diesem Fall mal nachfragen:
Wie kommst du darauf? Ich sehe das nämlich auch so wie die meisten anderen hier, also unbegrenzte Geschwindigkeit. Leider finde ich dafür keine vernünftigen Quellen, lediglich dieses Zitat eines BGH-Urteils:
https://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=19151&forum=4
(Beitrag von durbanZA vom 28.11.2008, 11:23 Uhr)
Ist in meinen Augen auch die einzig sinnvolle Regelung, denn es ist einem Fahrzeugführer nicht zuzumuten, sich an irgendwelche Verkehrszeichen zu erinnern, die mal irgendwo ein paar Kilometer vorher aufgestellt waren.