Mit 60 will mich der Arbeitgeber loswerden

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da sich Dein Arzt gegen die Wiederaufnahme an diesem Arbeitsplatz ausgesprochen hat -- einfach weiterhin krankschreiben lassen, bis die Sache geklärt ist^^... Hört sich vielleicht doof an, aber das ist das beste Druckmittel gegen den Arbeitgeber. Besprech das doch bitte noch mit dem Anwalt, ab wann eine Kündigungsmöglichkeit für den AG besteht und was Du dagegen tun kannst um auch die Anstellung (das Gehalt während der "Krankheit") nicht zu verlieren^^
Ist zwar keine definitive Lösung, aber bei Verhandlungen ein wenig Druck zu machen und einen Hebel zu haben ist doch genaugenommen nie verkehrt ;-)

Gruß und viel Glück^^

Oldie1952 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 14:51

Der Arbeitgeber muss aber leider für mich nichts bezahlen wenn ich weiter krankgeschrieben bin, da es die Kasse bezahlt, somit ist es kein Druckmittel.

Oldie1952 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 12:30

Danke Euch allen für die schnellen Antworten. Aber ich werde nach 18 Monaten Krankschreibung ausgesteuert und 8 Monate sind schon um, was kommt dann?? Im Moment ist dem AG das wohl egal, stehe ja nicht auf seiner Gehaltsliste, da ich Krankengeld bekomme. Diese Ungewissheit macht mich einfach verrückt.

AutoITScripter  10.02.2013, 12:34
@Oldie1952

Ich verstehe, dass Dich die Ungewissheit verrückt macht^^... Da hilft aber nur standhaft bleiben!
Besprich doch einmal mit Deinem Anwalt, wie es aussieht wenn Du es erneut für vielleicht ne Woche "in der alten Stelle versuchst" (mit der Gewissheit, dass es nichts bringt) --
Sinn dahinter ist sozusagen ein "auf null setzen" der 18 Monate und einfach ein zeitlicher Aufschub um das Ganze weiterhin auszufechten ;-)

Ich glaube mit einem RA erreichst Du in Deiner Situation gar nix. Der RA ist eher kontraproduktiv, Dein Verhältnis zur Geschäftsleitung kann er nicht ändern.

Ein RA ist eher angebracht wenn Du eine Kündigung in der Hand halten solltest.

Ansprechpartner für Dich ist an erster Stelle der Chef und wenn das nichts bringt dann die Geschäftsleitung. Die MAV sollte Dich bei diesen Gesprächen begleiten und vermitteln.

Sollte es Mobbing oder eben sogenanntes Bossing sein dann müßtest Du das anhand von Aufzeichnungen auch belegen.

Ein großer Arbeitgeber wie ein Krankenhaus hat auch Fürsorgepflichten seinen Arbeitnehmern gegenüber. Wenn er dich nicht "umsetzen" kann, soll er dich eben "frei stellen" Natürlich muss er dich dann weiter bezahlen. Was sagt denn deine Gewerkschaft dazu?

Ein Anwalt ist in solchen Angelegenheiten** eine schlechte Wahl**. Du musst ihn selbst bezahlen, und er ist auch meistens nicht sonderlich interessiert daran, sich mit einem potentiell leistungsfähigeren "Kunden" auseinander zu setzen.

Oldie1952 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 14:50

Den Anwalt zahlt meine Rechtschutzversicherung, diese hat schon zugesagt. Aber der Anwalt lässt sich seit Monaten vertrösten vom Arbeitgeber, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Könnte ein Gericht hier helfen? Schließlich bin ich doch durch nicht Einhaltung der Fürsorgepflicht (1 Jahr lang habe ich schriftlich immer wieder um Hilfe und Versetzung gebeten auch bei der MAV) krank geworden.

Auch wenn es schwierig für dich sein sollte, vielleicht solltest du wieder in die Arbeit gehen zumindest für ein paar Monate, damit du verhinderst, dass dich der AG "aussortiert" Für den Anfang hast du ja sowieso eine Eingliederungsphase in der du eh nicht solange arbeiten musst. Danach wieder krankschreiben, wenn dir in der Zwischenzeit kein anderer Arbeitsplatz angeboten wird.

Reich die Unterlagen an deinen Anwalt weiter. Der guckt sich die an und kann am besten sagen, was du machen kannst und ob du vor Gericht gewinnen könntetst :)

Oldie1952 
Beitragsersteller
 10.02.2013, 12:20

Der Anwalt bearbeitet diese Angelegenheit doch seit 5 Monaten und vertröstet mich auf meine Rückfragen nach dem Stand der Dinge immer wieder mit dem Kommentag, er habe die Geschäftsleitung noch nicht telef. erreicht, da er es telef. klären möchte. Die Geschäftsleitung ist bekannt dafür, dass sie sich verleugnen lässt. Auch ein Brief vom RA wurde von dieser Seite nciht beantwortet.