Montag kommt der Gerichtsvollzieher um 8500€ für die hkk zu suchen. Ich habe, außer dem iPhone 5c und der PS4 keine Gegenstände. Kann das gepfändet werden?
9 Antworten
Beides Luxus, kann gepfändet werden.
Nur Fernseher, Auto, einige Küchengeräte sind als Elektrogeräte von der Pfändung ausgenommen.
Möbel können auch gepfändet werden, allerdings sollten die dann schon einen entsprechenden Sachwert haben, sonst klebt der den Kuckuck nicht drauf.
Glück gehabt. Bin erstaunt, dass er die Playsi nicht mitgenommen hat.
Datensicherung mache ich morgen nur, wenn ich dazu aufgefordert werde. Und wenn er das mitnimmt, dann ist das eben so. Es ging eher darum, dass die neu nur 279€ bei Mediamarkt kosten und ich nicht denke, dass da viel bei einer Versteigerung rum kommt
Ja klar, das ist bei jeder Pfändung zu erwarten, selten sind Einzelstücke vorhanden die dem Schuldwert gerecht werden. Es ist eben der Versuch, zu holen was möglich ist.
Um das Verstecken geht es auch nicht, nur um meine persönlichen Daten
Hast Du das Teil selbst gekauft oder ist es Bestandteil eines vertrages ? Wann gekauft ?
Guter Hinweis.
Das iPhone gehört zu einem Vertrag der noch bis Juli 2016 läft, gab es damals für 1 Euro für die Verlängerung
Dann wird dir das Telefon wahrscheinlich überlassen, aber sichere trotzdem alle deine persönlichen Daten.
Was die Verhältnismäßigkeit angeht. Du bist 8500 Piepen schuldig, also ist die Pfändung eher unverhältnismäßig gering.
Ist das aber nicht unverhältnismäßig im Vergleich zu der Forderung? Außerdem sind auf beiden Geräten persönlich Daten wie Kontodaten, meine Mails von der Arbeit und Bilder von mir. Des Weiteren ist das Telefon auf die Telekom gebrandet und mit einem Ortungsdienste verbunden
Das ist egal, man kann ein Telefon resetten. Deine Daten kannst du dir ja noch auf ne Speicherkarte ziehen.
Anders liegt der Fall, wenn du außer dem Iphone kein Telefon besitzt. Sie dürfen dir nicht die letzte Möglichkeit auf Erreichbarkeit nehmen. Heisst aber nicht, dass du jetzt einfach dein Festnetzgerät verstecken kannst, die wissen ja ob eine Festnetznummer vorliegt oder nicht.
Grundsätzlich musst den Gerichtsvollzieher überhaupt nicht in die Wohnung lassen. Ausnahme besteht nur, wenn der Gläubiger die Zwangsdurchsuchung beantragt. Wird aber sehr selten gemacht, da die Kosten dafür vom Gläubiger vorgestreckt werden müssen.
Ich pers. denke nicht, dass er die beiden Dinge pfändet wird. Aber das Entscheidet jeder Gerichtsvollzieher für sich selbst. Werden die Kosten gedeckt und ein Betrag bleib übrig, dann kann es auch durchaus sein, dass er das Zeugs pfändet. Kommt denke ich mal auf den Gerichtsvollzieher an.
Bist du dir denn Sicher, dass da ein Gerichtsvollzieher kommt und kein Vollstreckungsbeamter? Beim Zweiten ist eine höhere Wahrscheinlichkeit der Pfändung gegeben und auch die Zwangsdurchsuchung wird eher beantragt. Hast du sonst nichts? Keine TV, Rechner oder dergleichen? Was ist mit einem Auto etc?
Okay, ich dachte im Verhältnis zur Forderung nicht zu den Kosten für den GV. Und wenn ich die für den GV zahlen könnte?
Ach und der Laptop ist 8 Jahre alt und von mir selbst umgebaut, er kann nicht mehr als "Sicher im Betrieb" eingestuft werden. Ich musste den reparieren, kann mir keinen neuen leisten
Ein PC ist eh nicht pfändbar, solange es kein Hochleistungsgerät ist. Darüber gab es erst ein Urteil.
Ich dachte die Pfändung muss in der Verhältnismäßigkeit zur Forderung stehen. Mal abgesehen davon, dass die Rechnug für den TV auf den Amazon-Account des Mitbewohners läuft. Von Mindestlohn kann ich mir keinen Plasma TV leisten
Das würde ja bedeuten, dass jemand der 100.000,- schuldet noch weniger zu erwarten hat wie deiner einer. Versteh mich nicht falsch. Ich will dich hier nicht vorführen oder dergleichen. Ich will dich nur vor Überaschungen bewahren.
Die Pfändung muss im Erlös mindestens die Kosten der Pfändung und Zwangsvollstreckung decken. Auch muss überhaupt ein Erlös zu erwarten sein.
Ich rate auch dringend dazu, dass der Mitbewohner ebenfalls anwesend ist.
Er ist vom Amtsgericht. Ein Auto habe ich nicht, den einzigen Fernseher muss er da lassen und die Anlage gehört meinem Mittbewohner (Rechnung ist schon ausgedruckt) es gibt einfach Nichts das 8500€ decken würde
Den einzigen TV muss er nicht unbedingt dalassen. Es gibt auch die Möglichkeit des Austausches gegen ein billigeres Gerät. Kommt hier auf das Gerät und den Wert an.
Es geht auch nicht darum dass die 8500,- gedeckt sind. Selbstverständlich können auch Dinge unterhalb dieses Betrages gepfändet werden.
Kommt drauf an ,ob es sich rentiert ,den meist bringen solche Sachen nicht viel ein ,und der Arbeitsaufwand ist für den GV zu hoch,du musst halt dann eine Ev abgeben ,oder eventuell Ratenzahlung.
Mindestlohn reicht leider nicht für die Ratenzahlungen. Netto bleiben mir 906€. Ich "hoffe" auf eine fruchtlose Pfändung da es nur ein Gläubiger ist.
Die PS4 kann gepfändet werden. Wenn Du kein Festnetz hast, wird das Handy in der Regel nicht gepfändet. Das ist aber strittig.
Ja, er darf. Bist du dir wertvoll? Ja, dann nimmt er dich auch mit. Fast alles wertvolle kann er pfänden.
Er hat sich kurz umgeguckt und dann fruchtlos gepfändet