Montag, Dienstag, Mittwoch krank und Freitag?

5 Antworten

Wie ist das denn bei dir geregelt? Bei uns konnten die Eltern eine Zeit lang selbst das Kind für 3 Tage krank schreiben, wurde aber auch wieder abgeschafft und wir brauchten sofort einen Krankenschein.

i87fvgbh 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 10:12

3 Tage kann ich ohne Krankenschein unentschuldigt zu Hause bleiben. Natürlich muss meine Mutter vorher angerufen haben.

TestBunny  02.12.2016, 10:31
@i87fvgbh

Dann ist das doch gegessen. :)

Solange es keine explizite andere Absprache/Regelung mit der Schule gibt, ist ab dem ersten Tag des Fortbleibens ein ärztliches Attest nötig.

Im Endeffekt ist das aber egal. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Bei der Schule melden und schauen, was passiert. So wirklich verstehe ich noch, was Du mit der Frage zum jetzigen Zeitpunkt bezweckst.

i87fvgbh 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 10:18

Für 3 Tage brauch ich keine Ärtztliche Bescheinigung... erst am dem 4. dann aber für die ganze Zeit wo ich auch krank war . Und da ich erst heute beim Arzt war geht die Bescheinigung nur bis Mittwoch, da der Arzt mich nicht mehr als 3 Tage zurückgehend entschuldigen darf.

Wenn du auch vorher nicht für Montag, Dienstag und Mittwoch eine Entschuldigung gebraucht hättest, dann brauchst du auch jetzt keine.

Und wenn die gängige 3-Tage-Regel gilt, dann brauchst du so oder so erst eine ab Donnerstag. Also alles gut.

OhlalaLea  02.12.2016, 10:15

Die gängige "3-tage-Regel" bedeutet, AU/Attest AB dem 3. Tag. Also 3. Tag eingeschlossen und am 3. Tag benötigst du die AU dann schon. Nicht erst am 4. Tag.

i87fvgbh 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 10:20
@OhlalaLea

Bei uns brauch ich für 3 Tage keine AU/Attest ... erst wenn ich dann noch ein Tag fehle.

OhlalaLea  02.12.2016, 10:22
@i87fvgbh

Das mag sein, bezog sich ja auch nicht auf deine Situation, sondern wenn hier jemand etwas von gängier 3-Tages-Regelung sagt...

MrMiles  02.12.2016, 10:28
@OhlalaLea

Naja, im Grunde sind wir ja jetzt schon 2 welche die "3-Tages-Regel" anders auslegen als du. Für uns 2 ist unsere Methode gängig.

Das du deine eigene Interpretation natürlich auch als gängig empfindest, obliegt dem gleichen Beweggrund wie bei uns beiden.

Wie schon gesagt - ist natürlich auch alles eine Auslegung des Arbeitsgebers. Gesetzliche Vorgaben gibt es da nicht.

OhlalaLea  02.12.2016, 10:33
@MrMiles

Gängig ist das, was in der Arbeitswelt am meisten angewendet wird.

Doch natürlich gibt es eine gesetzliche Vorgabe, die sagt ab dem 1. Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber dir einen längeren Zeitraum gibt, ist das nett.

i87fvgbh 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 10:14

Ja ich kann 3 Tage ohne Krankenschein vom Arzt entschuldigt zu Hause bleiben. Ab dem 4. Tag brauch ich aber eine Krankschreibung für die ganze Zeit die ich krank war. Jetzt wurde ich aber nur von Mittwoch bis Freitag entschuldigt und da fehlen jetzt 2 Tage.

MrMiles  02.12.2016, 10:16
@i87fvgbh

Naja das ist auch Auslegungssache vom Arbeitgeber. Wenn das bei dir so ist, dann erklär dich einfach. Die Geschichte ist ja nachvollziehbar.

wahrscheinlich nichts,

es sei denn deine Eltern entschuldigen dich - falls es für die Schule sein sollte,

die weden ja von deiner Krankheit gewußt haben.

Wenn du fü die 3 Tage keine gebraucht hast, dann brauchst du jetzt für einen Tag doch auch keine mehr.

i87fvgbh 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 10:14

Doch nach 3 Tagen brauch ich eine Krankschreibung für die ganze Zeit die ich gefehlt habe.

OhlalaLea  02.12.2016, 10:30
@i87fvgbh

Du warst aber einen Tag in der Schule, demnach fängt die Rechnung von neuem an.^^