Ich bin bis Freitag krank geschrieben...Darf ich zur Ausbildung?

6 Antworten

Wenn es Dir wieder besser geht, Du Dich wohl fühlst und Du keine ansteckende Krankheit hast, kannst Du selbstverständlich zur Schule gehen.

Auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht: ....voraussichtlich .....bis....

Der Arzt gibt hier nur eine Prognose ab.

Du bist, wenn Du früher wieder fit bist und zur Arbeit/Schule gehst, auch selbstverständlich kranken- und unfallversichert (auch wenn es andere Meinungen dazu gibt).

Manche Arbeitgeber/Lehrer wollen allerdings nicht, dass man vor Ablauf der AUB zur Arbeit/Schule kommt. Das hat etwas mit Fürsorgepflicht zu tun, hängt aber auch oft von der Krankheit ab. Wenn Du noch eine "Gefahr" für andere bist (Ansteckung), wird man Dich heim schicken.

PotenzenHilfe 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 05:38

Auf der Bescheinung steht ein Code drauf , welche angibt , dass es sich um meine Magen Darm Grippe handelt. 

Ich fühle mich "naja"... Ab und zu habe ich plötzlich einen starken Magenschmerz , der paar Sekunden anhält. Aber ansonsten scheint es mir gut zu gehen.

Hexle2  12.01.2017, 05:41
@PotenzenHilfe

Wie gesagt, es ist Deine Entscheidung. Bei "Magen-Darm" wäre ich aber vorsichtig. Das geht momentan um und ob Deine Mitschüler begeistert sind, wenn es bei Dir noch nicht auskuriert ist, wage ich zu bezweifeln.

Sollte der Schulbesuch nicht unbedingt notwendig für Dich sein, bleib die zwei Tage noch daheim.

Wie schon gesagt: Rechtlich kein Problem aber ob das für Dich und Deine Mitschüler/Lehrer gut ist?

Die Dauer der Krankschreibung erfolgt aufgrund einer Prognose bzw. Empfehlung durch den Arzt. Auf der Krankschreibung steht immer "voraussichtlich bis".

Das bedeutet, wenn du dich vor dem voraussichtlichen Ablauf wieder besser fühlst, kannst du natürlich auch wieder früher in die Schule bzw. in den Betrieb gehen.

Du brauchst dafür keine "Gesundschreibung", wie viele es immer noch behaupten.

Rechtlich entscheidest du selbst. Eine Krankschreibung ist eine Empfehlung und stellt kein grundsätzliches Arbeitsverbot (gibt es auch) dar. Wenn du dich wieder gut fühlst, darfst du zur Arbeit oder auch Schule gehen.

Normaler weise brauchst Du für den Arbeitgeber eine AU und für die Schule ein Attest. Hoffentlich hast Du in der Firma bescheid gegeben, denn die hat man als erste in Kenntnis zu setzen. Ansonsten solltest Du das ganz schnell erledigen. Entweder man ist krank und bleibt zu Hause oder man ist gesund und geht zur Schule bzw. Ausbildungsstelle.

PotenzenHilfe 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 05:39

Es handelt sich um eine schuliche Ausbildung. Gibt also kein Betrieb.

Wenn es dir wieder bessser geht darfst du!