Mofatasche Gesetz?
Auf einem Mofaroller muss ja eine Tasche auf den Sitz für eine 2te Person. Gibt es da eine Vorschrift wie groß diese sein muss?
4 Antworten
Die Anforderungen an die Sitzbankabdeckung stehen im Drosselgutachten. Wenn dort beispielsweise ein 15cm langer Plastikkeil vorgeschrieben ist, muss die Tasche natürlich mindestens so groß sein, dass er auch reinpasst.
Weiterhin muss sie so angebracht werden, dass der zweite Sitzplatz auch wirklich entfällt, also nicht am allerhintersten Rand der Sitzbank.
Seit 2014 können Mofaroller auch zweisitzig sein, allerdings bleiben alte Eintragungen bestehen. Wenn das Fahrzeug laut Betriebserlaubnis ein Einsitzer ist, muss die Tasche auch weiterhin draufbleiben.
Durch Gesetzesänderung ist gar keine Tasche mehr erforderlich. Es ist sogar die Mitnahme einer Person auf einer ausreichenden Sitzfläche, Abstellmöglichkeit der Füße und Haltemöglichkeit erlaubt, obwohl es sich laut BE nur um ein einsitziges Kfz handelt.
Seit 2014 ist es keine Pflicht mehr,die Tasche drauf zu haben.da auch ein zweisitziges Fahrzeug mit der prüfbescheinigung gefahren werden darf.
Hier der Link dazu.
Gruß
Lese bitte Absatz 3
Eine Vorschrift über die Größe eird es nicht geben.
Die Vorschrift besagt, dass die Tasche mit der Sitzbank fest verbunden sein muss und man sich nicht auf die Tasche setzen kann.
Also wird der Gurt der Tasche innen an der Sitzbank angeschraubt und in der Tasche befindet sich ein Plastikkeil.
Man könnte genauso eine Schaufensterpuppe oder einen Teddybär fest mit der Sitzbank verbinden.
Nur Teddys aus Stoff saugen sich voll Wasser und stinken.
HALLO Ruediger, die Idee mit der Schaufensterpuppe auf der Sitzbank finde ich toll, könnte mir´s vorstelln in Polizei-Uniform.
Würde aber wahrscheinlich auch nicht vor Kontrollen schützen.
Gruß von dfllothar !
Ich schätze, dass man öfter angehalten wird, nur weil sie mal gucken wollen.
In den Gutachten werden die Fahrzeuge noch als einsitzig geführt, so dass wohl dieser Eintrag gilt. 😕