Hallo liebe Mitmenschen,
folgendes hat sich am 15.05.2020 im Karstadt OEZ Moosach bei München zugetragen.
An diesem Tag waren meine Tochter (18 Jahre alt) und ihre Freundin mit ihrem Freund in Karstadt gewesen. Der junge Mann hatte ein Kleidungsstück in die Tasche seiner Freundin gesteckt. Sie wurde erwischt. Die Polizei wurde angerufen und sie wurden alle drei zur Polizeistation gebracht. Dort wurde meine Tochter natürlich nicht angezeigt, da sie weder etwas von der Tat wusste, noch gestohlen hatte. Wir haben auch nie ein Schreiben bekommen bekommen. Weder von der Polizei noch von Karstadt.
Natürlich hatte meine Tochter mir über diesen Vorfall erzählt. Und ich weiß, dass sie mich nicht belogen hat.
Gestern, am 19.10.2020, erhielten wir einen Brief von einem Rechtsanwalt aus München.
Darin steht:
Vorfall in der Filiale GKK Firma Karstadt München-OEZ vom 15.05.2020
Sehr geehrte Frau xxxx,
wir zeigen an, dass wir die Firma Karstadt Warenhaus GmbH anwaltlich vertreten.
Sie sind in einer Filiale unserer Auftraggeberin bei einem Ladendiebstahl/Vermögensdelikt gestellt worden. Wir fordern Sie auf, bis spätestens 06.11.2020 folgenden Gesamtbetrag als Schadensersatz auf das unten angegebene Konto zu bezahlen
Vertragsstrafe: 100€
Rechtsanwaltsgebühren: 48,00€
Ihr zu zahlender Gesamtbetrag: 148,00€
Obwohl ich sicher war, dass meine Tochter mich nicht angelogen hat, habe ich sofort bei der Polizei angerufen und gefragt ob meine Tochter sich an dem Tag mitschuldig gemacht hatte. Ich dachte möglicherweise ist es auch dann eine Straftat, wenn die Person bei einem Ladendiebstahl nur dabei war. Der Polizist hat mir aber bestätigt, dass meine Tochter unschuldig ist.
Da es um eine kleine Summe geht, würde ich ungerne meinen Anwalt einschalten.
Ich würde nur gerne wissen, ob das überhaupt rechtens ist.
Für euere Antworten bedanke ich mich im Voraus.
VG