Führerschein mit 17 und 45 kmh auto
Hallo und zwar habe ich vor meinen Führerschein mit 17 jetzt anzufangen mit dem ich dann ja dann auch ein 45 km/h roller ahren darf das 45 kmh auto unde der 45 kmh roller sind von der versicherung leichgestellt dürfte ich den dann uach mit dem 45 kmh auto lleine mit 17 fahrne oder müsste da auch eine person neben sitzen?
dankeschön schonmal
4 Antworten
Bei diesen 45km/h Autos muß man unterscheiden, wenn die nur 50ccm haben, dann fallen die auch unter so eine Regelung wie die Roller, aber oft sind diese Autos auf 45km/h gedrosselt, das war früher mal Möglich und der Kundenkreis bestand aus Leuten die den "alten Klasse 4" hatten, (irgenwo vor 1960 gemacht), diese Leute durften Kraftfahrzeuge bis HUbraum 400ccm führen, war eigentlich für Motorräder gedacht, aber im Wandel der ZEit hat man dann diese Beschreibung benutzt und die "Opas" konnten dann diese Autos fahren ohne einen Autoführerschein machen zu müssen.
Das lohnt sich alles nicht, da kannst Du Dir besser ein Quad mit 50ccm und 45 km/h zulegen, das wirst Du wenigstens wieder los.
Auch beim begleiteten Fahren (BF17) hast du die in Klasse B eingeschlossenen Klassen AM und L. Und da du das Mindestalter dafür schon längst erreicht hast, darfst du alle Fahrzeuge dieser Klassen auch alleine fahren.
www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm (Punkt 4.1)
Ergo auch die 45 km/h Autos, sofern diese nicht mehr als 50 ccm oder 4 kW ohne Hubraumbegrenzung bei anderen Verbrennungsmotoren und nicht mehr als 350 kg Leergewicht haben.
Also die Microcars zum Beispiel: microcar-gmbh.de/modelle
Aber günstig sind die nicht gerade - ob die sich für das eine Jahr lohnen, ist mehr als fraglich.
also eigal wie das auto gedrosselt ist du darfst nicht alleine fahren, bis du 18 bist. Außer du beantragst, dass du alleine fahren darfst, des gilt dann aber nur für eine bestimmte vorher festgelegte strecke
Ich glaube mit M (neu AM) darfst du generell nur noch Leichtkrafträder fahren.
Kommando zurück - völlig verwirrt heute morgen. Es gibt ja MSL, also ja dürftest du. Wenn das Fahrzeug den Bestimmungen für ein Leichtfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h entspricht.