Möchte meinen leiblichen Sohn aberkennen lassen!
Möchte meinen leiblichen Sohn Aberkennenlasen!Da er sich mir gegenüber nicht entsprechend benimmt,und uns schon sehr viel Kummer und Leid verursacht hat möchte ich mit ihm nichts mehr zu tun haben!Ist es möglich nach meinen Ableben ihm das Plichtanteil zu entziehn!Danke im Voraus für hilfsreiche Antworten.
13 Antworten
Also ein in Vaterschaft anerkanntes oder als Vater in der Geburtsurkunde eingetragenes Kind kann man nicht aberkennen, sofern keine Zweifel an der Vaterschaft bestehen (Kuckuckskind) :-(
Sofern er sich ernsthafterere Verfehlungen als "entsprechendes Benehmen" hat zu Schulden kommen lassen, falls "Kummer und Leid" Haftstrafen über einem Jahr oder Beschimpfungen und Drohungen gegen dich oder deine Lebensgefährtin umfassen, käme eine Erbunwürdigkeit n. § 2339 BGB in Betracht. http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/2339-gruende-fuer-erbunwuerdigkeit Die kann man allerdings prima anfechten :-(
Zielführender wäre es da zweifellos, ihn nicht als Erbe zu berücksichtigen und ihn auf hälftigen Pflichtteil setzen. Wie hoch der dann noch wäre, kommt darauf an, was du hinterlässt oder eben vorher verschenkt hast oder mit notariell beglaubigtem Darlehensvertrag mit Wunscherben als Schulden offen hast :-)
G imager761
Er wird rechtlich immer Dein Sohn bleiben, da kommst Du nicht drumherum. Gezeugt ist nun mal gezeugt.
Aber in einem Testament kannst Du ihn aus dem Erbe ausschließen. Wie Du aber erkannt hast, hat er dennoch einen Pflichtteilsanspruch.
Pflichtteilsunwürdig ist wer auch erbunwürdig ist. Das geht aus dem § 2345 BGB hervor.
Erbunwürdig ist:
- wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
- wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich verhindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
- wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
- wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat.
Es ist also verdammt schwer ihn komplett zu enterben.
Ja, das ist möglich, z.B. wenn du einen Mordanschlag auf dich nachweisen könntest. Es muss schon irgendetwas SEHR ernstes sein. So wie du das oben geschrieben hast, lacht dich das Gericht nur aus wegen deines Wunsches.
Geht's dir noch zu gut? Das ist DEIN Sohn, dein eigen Fleisch und Blut! Erst reden dann handeln!!
Klauen reicht kaum aus. Du kannst ihn vielleicht als Unzurechnungsfähig erklären lassen, was dann vielleicht den Effekt hat das er einen Vormund kriegt der ihm das Geld nur nach bis nach auszahlt. Lohnt sich aber nur wenn es um Millionen geht und nicht um ein paar tausedn Euro. Wenn er einzel Kind ist könntest du sein Anteil auch anderst schmälern indem du weiter Kinder adoptierst. etwas blöde Idee-------- Die Frage stellt sich wirklich lohnt sich der Aufwand..... oder investierts du dein Geld nicht lieber in ne Therapie als es Anwälten ect. in den Hals zu werfen. Die Frage ist natürlich auch wie alt dein Sohn ist....... und wie arg seine kriminelle Laufbahn- Ansonsten brauch hald das Geld auf bis ihr tot seid.
Wie gut, daß man in der Verfügung seines Vermögens da völlig frei ist. Wäre sein Pflichtteil immer noch unangemessen hoch, rechne dich eben geschickt arm und seine Forderung gegen die von dir bestimmten Erben laufen ins Leere.
Du solltest erst denken,dann schreiben.Hast du eine Ahnung,was der Fragesteller erlebt hat?
Danke für deine Unterstützung!
Aberkennen finde ich ein bischen hart ausser er hat wen umgebracht missbraucht etc.enterben kannst du ihn. Besprich das mit einem Notar dafür brauchst du aber triftige Gründe. Das heisst zB. wenn er deiner Familie gegenüber eine Schwere Straftat vollzogen hat.
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Aberkennen lassen kannst du ihn nicht, egal was passiert, außer es wäre eben nicht dein Sohn, aber das ist er ja. So und zum Erbe: Du kannst ihn natürlich vom Erbe ausschließen, aber seinen Pflichtteil bekommt er trotz alledem! Deshalb nennt sich das auch "PFLICHT"-Teil. Und der Pflichtteil ist immer die hälfte von dem gesetzlich bestimmten Teil.
Natürlich haben wir mit ihm schon geredet,jahrelang drauf gewartet das er was tut,er ist kriminell,und findet das gut,andere betrügen und beklauen!Ich Ich lehne sowas grundsetzlich ab und seh nicht ein dass er sich ein schönes Leben aus meinen hart erarbeiteten Geld macht!Er verdient es einfach nicht -wir haben seinetwegen seit Jahren nur Tränen in den Augen!