Möchte eine Garage gewerblich nutzen und versichern, nur wie?
Moin Leute!
Da Dr. Google leider bislang keinen Erfolg brachte, seit ihr nun meine letzte Hoffnung ;)
Ich habe eine Garage gefunden, wo der Vermieter einverstanden ist, dass ich sie gewerblich nutzen darf, als Lager.
Es werden neue Haushaltsgegenstände aus vorwiegend Kunststoff und Gummi sein, die 18 Quadratmeter bzw. ca. 45 Kubikmeter werden gut ausgefüllt sein.
Lagerdauer ca. 6 Monate, dann kommen wieder neue Artikel, das ganze geplant erstmal ca. 2 Jahre.
Frage:Wie versichere ich solch eine Garage, kann ich da eine Warenlagerversicherung nehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
euer Linus ;)
11 Antworten
In vielen Gemeinden ist die Nutzung einer Garage für etwas Anderes als Abstellen eines Fahrzeuges untersagt.
Ansonsten: wogegen willst Du Deine Waren versichern: Diebstahl/ Beschädigung/ sonstwas?
In allen Gemeinden ist das verboten
Noch eine Anmerkung. Halte den gewerblichen Ball bitte sehr flach, denn eine Garage darf als gewerblicher Lagerraum nicht ohne weiteres genutzt werden.
Normalerweise sollte das kein großes Thema sein, aber es gibt Fundamentalisten, die dann unangenehm aktiv werden oder Menschen, die sich sofort gestört fühlen müssen.
Ansonsten ist der Gang zu einem Versicherungsmakler angeraten, das ist dessen Job, solche Risiken einzuschätzen. Überlege dir auch vorher ein wenig, welche Risiken dir wichtig erscheinen.
Viel Glück für dein kleines Geschäft!
Erkundige dich erst mal bei der Gemeinde, ob du die Garage überhaupt zweckentfremden darfst. Oder Google "Garage zweckentfemden" und dein Bundesladn dazu, das dürfte sogar Ländersache sein.
Bei einer Garage solltest du erst einmal beim Bauordnungsamt abklären, ob eine Nutzungsänderung überhaupt erlaubt ist.
Sonst hast du investiert und ein paar Tage später schließt das Ordnungsamt dir deinen "Betrieb"
Versichern kannst du den Garageninhalt nach den Einzelrisiken. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm.
Das könnte aber teuer werden. Auch der Versicherer wird fragen, ob es für die Garage eine genehmigte Nutzungsänderung gibt.
... und Dein Berater/Makler kann so eine lapidare Frage wirklich nicht beantworten?
Zudem, kalkuliere mit ein den Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt.
Bei uns kommen meist 500 EUR und dann die Räumung, und das dürfen die, so ja einige Gerichte, bundesweit. Das Baurecht für Garagen ist klar und einfach.