Kann man Privateigentum in einem Wohngebiet gewerblich nutzen?
Unser 3- Familienhaus wurde von unserer Vermieterin für uns Mieter zum Kauf angeboten.
2 Wohnungen sind derzeit vermietet, der Anbau (ganz früher mmal Garagen, seit 20 Jahren aber schon Wohnungen, unten 2 Atellierzimmer und Badezimmerund Garten) wird jetzt frei. Da der Garten mit meiner Wohnung und der jetzt freien Wohnung geteilt wird, über lege ich, ob ich diese Wohnung mitdazunehme. Die unteren Zimmer eignen sich hervorragend für z.B. einen Meditationsraum und das andere als beispielsweise "Kinderatellier", man könnte dort mit Kindern nähen, experimentieren, malen, töpfern etc. Ich habe sogar schon potentielle Lehrer, die das anbieten wollten. Da ich selbst schon eine Yogaschule führe, würde ich diese Räume nur vermieten und max. den Meditationsraum selbst nutzen.
Nun die Frage: Die Wohnungen befinden sich in einem Wohngebiet. Die Straße ist zwar nicht verkehrsberuhigt, aber eine 30er Zone mit nur Privathäusern. Unser 3- Familienhaus geht über Eck, der Anbau wird durch den Garten in einer Einfahrt betreten. Hinten auf dem Grundstück sind 3 1-Familienhäuser. Darf ich mitten im Wohngebiet Räume für diese Zwecke gewerblich nutzen? Die Kurse sollen natürlich tagsüber und auch nicht in Übermaßen stattfinden, max 1x am Tag.
Wer ist dafür verantwortlich und Ansprechpartner? Muss ich die anderen Häuser um Erlaubnis bitten? Ist das von vornherein verboten?
5 Antworten
Es stellt sich einfach die Frage, ob es ein generelles Wohngebiet ist, welches im flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan auch so ausgewiesen sein müsste dann, oder ob es sich um ein sogenanntes Mischgebiet handelt.
Viele sagen beispielsweise: das ist ein Wohngebiet, nur weil halt überwiegend gewohnt wird. So wird man in einem Dorf selten ein reines Wohngebiet vorfinden, es handelt sich um den dörflichen Charakter, welcher dann auch "stille" Gewerbe zulässt. Tipp von mir: einfach am Montag zur Gemeinde-/Stadtverwaltung gehen und nachfragen, bevor du dir hier Pro und Contra durchlesen musst und doch nicht schlauer wirst. Im übrigen gibt es, selbst wenn es ein Mischgebiet wäre, Vorschriften wie: genügend Parkplätze usw... dazu kämen innerhalb des Hauses noch Vorschriften wie: genügend Toiletten, evtl. sogar getrennt nach W und M, usw.
Das werd eich machen, vielen Dank! PArkplätze sind da, 2 Toiletten auch... Eigentlich wird hier nur gewohnt, um die Ecke ist ne schule und ein Reiterverein. ICh hoffe, dass das alles geht, denn das ist wirklich ein klasse Objekt
Kommt immer drauf an, was für ein Gewerbe es ist. Aber bei den Tätigkeiten wie Du sie erwähnst, dürfte es keone Probleme geben.
Frage aber zur Sicherheit mal beim Ordnungsamt Deine Stadt/Gemeindeverwaltung an.
Ja, aber das ist in jedem Bundesland verschieden. Hier in Ba-Wü ist es jedenfalls so.
Im Prinzip ist es für Gewerbe wie Du sie nennst, generell erlaubt.
Die Frage der Nutzungsänderung von Wohn- in Gewerberaum musst Du auf kommunaler Ebene klären.
Da kann eienrseits eine Wohnungsknappheit dagegenstehen oder/und andererseits in einem reinen Wohngebiet eine mögliche Lärmbelästigung.
Nun wird der/die Eine oder Andere hinweisen, dass es Kinder sind und Lärm von Kindern erlaubt ist.
Ist richtig, aber nicht dann, wenn jemand in einem Wohngebiet ohne behördliche Erlaubnis einen Lärmquelle schafft.
On in den Fall eine gewerbliche Nutzung machbar ist, musst bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragen, denn es kann durchaus sein, das in diesem Bebauungsgebiet eine gewerbiche Nutzung untersagt ist. Dafür spricht beispielsweise das Vorhandensein einer 3er-Zone, also verkehrsberuhigter Bereich. Falls keine gewerbliche Nutzung erlaubt ist, könnte man diese dann auch beantragen, wobei dann sicherlich eine möglichkeit dafür besteht wenn der Gemeinderat zustimmt und es ein nichtstörendes Gewerbe sit - in dem Fall ja sogar der Kinderbetreuung dient.
Sind denn die Miteigentümer damit einverstanden. Bevor dies in der Gemeinde geregelt wird/ist, sollten mal die Miteigentümer gefragt werden.
JA, auf jeden Fall, wir wollen dasO´Projekt gemeinsam machen und gemeinsam kaufen!
Vielen dank! Ist das denn generell erlaubt oder verboten? entscheidet letztendlich das Ordnungamt?