Mobiler Blitzer bei der Arbeit behindert, gibt es Folgen?
Wir haben heute hinter einem mobilen Blitzer geparkt (kein Polizeiwagen, normaler Kombi), da wir in der Straße keinen weiteren Pakrplatz gefunden haben.
Dieser ist kurzer Hand aus dem Auto gestiegen und meinte :" Ich mach hier gerade eine kleine Blitzaktion, außerdem stehen sie vor einer Ausfahrt, wenn sie nicht wegfahren dann." Nach dem "dann" kam keinerlei Drohung oder Erklärung... wir sind also ausgestiegen und haben gesehen dass wir nicht vor der einfahrt stehen und haben ihm gesagt dass wir genau bündig mit dem bordstein parken (also nicht in der einfahrt). Haben dass Auto dann abgeschlossen und sind kurz in den Laden. Auf dem Weg dorthin bemerkten wir, dass der nette Herr gleich seine Kamera aus den Blitzauto holte und unser Auto von vorn bis hinten fotografiert hat. Wir sind dann gleich zurück gegangen und ihn darauf angesprochen. Er hat alles abgesritten und meinte richtig genervt dass er keine Fotos gemacht habe. Wir standen also ca. 3 Minuten hinter dem Fahrzeug und sind dann nach ein paar Fotos unserer Seite (sicherheitshalber) um zu beweisen dass wir nicht in der einfahrt stehen, los gefahren. Die Frage nun, kann uns da was passieren wie z.B Amtsbehinderung usw.???
4 Antworten
mach dir mal keinen kopf,das sind oft firmen im auftrag der stadt,die haben nicht mehr befugnisse wie jeder andere auch
Wenn es keine Angestellten/Beamten vom Ordnungsamt sind, haben die nicht eine Ermächtigung mehr als jeder Bürger auch.
das sind angestellte einer firma von der kommune beauftragt messungen durchzu führen,das ist schon alles,wenn er hilfe braucht muss er polizei holen,sonst hat er keine rechte
Wenn es sich um eine Amtsperson also Polizei oder Ordnungsamt usw. handelt auch eine Privater Messtrupp mit einer Amtsperson (s.o), handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Die Amtsperson muss sich ausweisen und mitteilen das er gerade eine Verkehrsmessung oder dergleichen durchführt. Er kann eine Weisung erteilen die auch befolgt werden muss. Er kann einen Platzverweisung der Person/en aussprechen und das Kfz ggf. auch entfernen lassen.
wenn es wirklich eine Polizeiaktion gewesen war, was ich allerdings bei deiner Beschreibung bezweifle, hättet ihr den Anweisungen des Polizeibeamten Folge leisten müssen.
auch wenn es euch nicht gepasst hat, die Anweisungen eines Polizeibeamten hat man Folge zu leisten.
hat er euch gegenüber auch wirklich sich als Beamter ausgewiesen?
Nein hat sich nicht ausgewiesen...weder als Beamter noch als Polizist..
dann brauchst du dir auch keine Sorgen machen
Wenn ihr beim Parken nichts falsch gemacht habt, kann der Blitzer euch rein gar nichts.
Oft sind die Blitzer auch Privatpersonen, im Auftrag der Ämter. Wie gesagt, der kann euch nix. Keine Sorge.
oha, deinen Kommentar solltest du aber auch durch Beweise unterlegen.
stimmt ,bei uns ist privatfirma mit tempoüberwachung beauftragt,die ziehen ihre kosten ab und den rest bekommt die stadt,der bescheid kommt von der stadt
Da braucht es keinen Beweis: Diese Form von Radarmessung ist nicht anderes als Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum. Ein Fensterputzer kann dir auch nicht sagen, wo du parken sollst ; - ) Bitten kann er dich um alles, handeln mußt du nicht!
aber selbstverständlich haben die auch Befugnisse, sogar mehr als du denkst.