sollte ich bei einem mobilen blitzer ein widerspruch einlegen?
hallo, ich wurde vom mobilen blitzer (aus dem auto heraus geblitzt, kein dreifußblitzer) mit einer zu hoher geschwindigkeit. sollte ich nun auf jedenfall ein widersruch einlegen? ein kollege von gab mir diesen rat, nur bei mobile, dreifuß blitzer sowie die von Hand) da sie meist ungenau ausgerichtet sind,hingegen bei stehende festen nicht. da sie optiml ausgerichtet sin. was ist euer rat. danke markus
5 Antworten
Ein Einspruch ist möglich, ist im Regelfall alledings erfolglos.
Anzuraten wäre es, einen Fachanwalt (Verkehrsrecht) hinzuzunehmen, der die Grundlage und ordnungsmäße Durchführung der Messung anzweifeln kann.
(Nach Akteneinsicht).
Ob sich der Aufwand lohnt, steht auf einem anderem Blatt.
Denn wer zu schnell fährt, muß eben mit den Konsequenzen leben.
Von welchem Geschwindigkeitsbereich sprechen wir denn?
Innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften?
Letztens wurde mal in den Medien darüber berichtet das rund 10% aller Messungen fehlerhaft seien und da die Hersteller keine Angaben über die Funktionsweisen ihrer Geräte machen, kann ein Gutachter die Messung nicht bewerten. Das führt oft dazu dass der Angeklagte frei gesprochen oder das Verfahren eingestellt wird. Ich würde den Bußgeldbescheid nur anfechten wenn es um ein Fahrverbot geht. Wegen einem 20€ Verwarnungsgeld würde sich der Weg zum Anwalt nicht lohnen.
sollte ich bei einem mobilen blitzer ein widerspruch einlegen?
Bei dem Blitzer Widerspruch einzulegen, dürfte ziemlich sinnlos sein, denn Widerspruch geht immer an die Behörde, die Dir den Bussgeldbescheid zugesandt hatte und das steht sicher auch in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Unabhängig davon könnte allenfalls ein versierter Anwalt feststellen (lassen), ob der Blitzer richtig bedient und das Personal richtig geschult worden war.
Das sollte man wirklich nur dann tun wenn man auch Hinweise darauf hat das die Messung fehlerhaft war.
Denn wenn die Bußgeldbehörde den Vorwurf aufrecht erhält kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Und dann muss man dem Richter glaubhaft machen das die Messung falsch war. Dafür wird man mindestens ein Gutachten brauchen und wenn man sich nicht gerade selbst etwas mit den einschlägigen Gesetzen auskennt sicher auch einen Anwalt. Kann man sich dann aber nicht durchsetzen zahlt man das alles selbst...
Wenn du wirklich zu schnell warst nützt dir es auch nicht einspruch einzulegen.