Blitzer falsches Auto erwischt?

5 Antworten

Moderne Anlagen können die Fahrzeuge auf unterschiedlichen Spuren getrennt messen. Daher müsste klar sein, wer den Blitzer ausgelöst hat. Du solltest also mit keiner Post rechnen.

Ansonsten ist das Fotografieren ein gutes Mittel zur Beweissicherung, falls du dich doch wehren musst.

Bei alten Anlagen, die das nicht auseinanderhalten können, werden im allgemeinen Fotos mit mehreren Autos gelöscht, da die vor Gericht keinen Bestand haben.

Wenn Du Dich an die Geschw. gehalten hast schalte notfalls einen Anwalt ein. Deine Freundin ist ja Zeuge. Fordere ein Beweisfoto an - übergebe das dem Anwalt.

Eigentlich sollte so erkannt werden das das andere Auto zu schnell gefahren ist. Falls du doch einen Brief bekommst würde ich denen die Situation so erklären wie sie vonstatten gegangen ist.

Ist sicher kein Einzelfall.

Ja, man kann sehen wer zu schnell war...du wirst keine Post bekommen....

123allerlei 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 17:56

Hurraaa

Erstens müssten die Anlagen sowieso in der Lage sein, den Verstoß einer bestimmten Fahrspur und damit ggf. einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen. (Das ergibt sich schon daraus, dass die Anlagen ja neben der Straße stehen und daher schräg auf die Fahrbahn gerichtet sind - damit wird ein Fahrzeug auf der 2. Spur an einer anderen Stelle gemessen als eines auf der 1. Spur.)

Zweitens ist es grundsätzlich doch sehr wahrscheinlich, dass das Auto auf der 2. Spur schneller war als das auf der 1. Spur, immerhin wird doch recht selten rechts überholt - im Zweifelsfall dürfte also eher das Auto auf der 2. Spur den Blitzer ausgelöst oder (falls beide zu schnell waren) zumindest die größere Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben.

Drittens werden Bilder mit mehreren Autos, bei denen keine eindeutige Zuordnung möglich ist, in der Regel "verworfen".

 

Ich würde also erst mal davon ausgehen, dass davon nichts kommt ...

Du solltest Dir aber Zeit und Ort genau notieren, damit Du ggf. (falls doch was kommt) erkennst, ob es sich tatsächlich um diesen Fall handelt und Du Widerspruch einlegen kannst.