Mitglied in politischer Partei - kann der Arbeitgeber wem entlassen?
Hallo zusammen,
meine Freunde und ich hätten vor uns ein wenig politisch zu anrangieren.
Uns stellt sich nun die Frage kann der Arbeitgeber uns somit kündigen, wenn wir Mitglied einer Partei werden?
Wäre dass ein Problem wenn wir da dann auch verschiedenen Seiten wie Facebook und so zu sehen sind?
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
9 Antworten
Uns stellt sich nun die Frage kann der Arbeitgeber uns somit kündigen, wenn wir Mitglied einer Partei werden?
Theoretisch Nein, praktisch Ja. Er könnte andere Gründe für eine Entlassung finden, weshalb es auch dafür das Wahlgeheimnis gibt. Ihr seid nicht verpflichtet Auskunft über eure politischen Ansichten zu geben und dem Arbeitgeber eure Gesinnung zu offenbaren. Und der Arbeitgeber darf euch auch nicht danach fragen. Es wäre auch nicht ratsam es freiwillig zu erzählen.
Wäre dass ein Problem wenn wir da dann auch verschiedenen Seiten wie Facebook und so zu sehen sind?
Ja, ist es, weshalb ihr euer Accout entweder verbergen oder kündigen solltet.
Nein. Wenn er euch aber loswerden will deshalb, findet er eben betriebsbedingte Gründe für die Kündigung.
Wenn es aber keine Nazi- oder Marxistenpartei ist, sondern irgendwas dazwischen, würde ich mir keine so großen Sorgen machen.
Rechtlich wäre eine Kündigung mit dieser Begründung unzulässig (Tendenzbetriebe wie Kirchen und Gewerkschaften mal ausgenommen). Aber der Arbeitgeber könnte natürlich eine andere Begründung vorschützen.
Eine Kündigung wegen Mitgliedschaft zu einer Partei darf kein Kündigungsgrund sein, do lange der Arbeitnehmer seine betrieblichen Aufgaben auch erfüllt. Würde er deswegen gekündigt werden, wäre das ein Verstoß gehen Art33 GG:
Artikel 33 des Grundgesetzes . Er sieht vor, dass jeder Deutsche die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten hat, dazu zählt auch die Zulassung zu öffentlichen Ämtern. "Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen."
Solange ihr im Betrieb nicht parteipolitisch tätig werdet, kann der Arbeitgeber nichts gegen euer politisches Engagement haben.
So pauschal stimmt das nicht unbedingt.