Mitbewohner Waschmaschine
Ich lebe seit kurzem in einer wg , meine Mitbewohnerin die auch Mieter ist wie ich also keine hHauptmieter verbietet mir den Zugang zur Waschmaschine da sie meint es wäre ihre, das istsie aauch tatsächlich jedoch hat das Bad nur einen Anschluss für eine Waschmaschine und somit kann ich mir keine zulegen des weiteren wäscht sie 4 mal die Woche irgendetwas , ich benutzte die Küche nicht also wirklich 0 kein Ofen kein Kühlschrank, da ich nicht koche etc. KKönnte ich dann nicht im gegen Zug sagen das ich den Strom für ihren Verbrauch der 100% ihr zuschreibbar ist weil nur sie diese Dinge benutzt weniger an miete/Strom zahle ?
icht zZahl sicher nicht für ihre Wäsche und den waschsalon bin keine Bank die Geld verschenkt.
6 Antworten
Also zuerst einmal, ein Eigentümer einer Sache kann nach seinem Belieben damit verfahren, auch andere von ihr ausschließen. Da sie Eigentümerin der Waschmaschine ist kann sie dir untersagen diese zu benutzen. Allerdings solltest Du mal mit deinem Vermiter reden wie denn deine Möglichkeiten zur Nutzung der sanitären Anlagen und Einrichtung geregelt ist. Normalerweise sollte das in deinem Mietvertrag stehen welche Einrichtungen du mit angemietet hast und welche nicht.
Die Waschmaschine wurde von ihr gekauft , jedoch bin ich mir nicht sicher ob sie einfach so den einzigen Anschluss für sich nehmen kann und mich für ihren Strom Verbrauch zahlen lässt auf ihren Buckel gehen 70-80% der sstromrrchnung was mir eigentlich egal war da ich die Küche freiwillig nicht benutzt habe aber dann die Waschmaschine zu verbieten die 4 bis 6 mal die Woche 16-24 mal im Monat und ich soll jede 2te Wäsche zahlen geht in meinen Augen nicht da muss mein Antei an kosten runter :-/
Du bist hier in keiner guten Lage. Die Waschmaschine gehört deiner Mitbewohnerin und wenn diese sagt, du darfst deine Wäsche nicht darin waschen, dann ist das so. Dagegen kannst du nichts machen.
Für die Aufteilung der Stromkosten gibt es doch sicherlich eine Vereinbarung. Auch an diese musst du dich halten.
Ich kann dir daher nur raten, dir eine andere Unterkunft zu suchen und Punkte wie die Waschmaschinenbenutzung oder die Kostenaufteilung in jedem Fall mit in den Mietvertrag aufzunehmen.
Du kannst mit deiner Vermieterin eine Vereinbarung treffen und diese dann im gegenseitigen Einvernehmen in den Mietvertrag aufnehmen.
Du kannst das jedoch nicht im Alleingang sondern immer nur im Konsens mit der Vermieterin tun.
Wenn das "Gemeinschaftsverhältnis "schon so" beginnt, ist es bis zum ersten "handfesten Krach" nicht mehr weit. Wer dann als erster auszieht, würde ICH mir recht schnell überlegen. nach (gefühlten zehn WGn weiß ich, dass ich sowas nicht mehr will!!)
Dann zieh wider aus. Was willst du sonst machen
Wenn es an so elementaren Vereinbarungen scheitert, dann solltet ihr auf keinen Fall zusammen wohnen, man muss sich auf seine Mitbewohner halbwegs verlassen können.
Kann es sein das etwas der artiges im Mietvertrag noch nicht formuliert ist und ich es hinzufügen kann ?