Mitbewohner hat ohne bescheid zu sagen gekündigt
Hallo allerseits,
ich habe ein kleines Problem und würde gerne wissen was ich nun machen soll. Ich wohne in einer 3er WG und einer meiner Mitbewohner hat ohne uns (damit sind die überbleibenden Mitbewohner gemeint) bescheid zu sagen einfach den Mietvertrag gekündigt(Sie war schon vorher 4 Monate nicht mehr hier und niemand konnte sie erreichen). Jetzt fragte uns der Vermieter ob wir schon einen Nachmieter hätten und das wir die Miete durch 2 teilen müssten wenn wir nicht schnell genug Jemanden finden. In 4 Wochen läuft die Kündigungsfrist aus und ich gehe mal davon aus das dies ein wenig zu knapp ist um das Zimmer weiter zu vermieten.
Meine konkrete Frage wäre ob wir das denn nun zahlen müssen oder ob wir wegen der fehlenden Information nicht zahlen müssen.
Mit freundlichem Gruß
8 Antworten
Natürlich müßt ihr das zahlen. Ihr wohnt da und somit seid ihr auch für die Miete zuständig. Das Ihr nicht informiert wurdet ist zwar nicht die feine englische Art aber nicht rechtswiedrig und der Vermieter kann nichts dafür. Sucht euch also so schnell wie möglich einen Nachmieter. In 4 Wochen ist es schon möglich jemanden zu finden denke ich. Es gibt ja immer jemand gerade junge Leute die ein Zimmer suchen. Ansonsten bleibt die Miete erst mal an euch beiden hängen.
Meine konkrete Frage wäre ob wir das denn nun zahlen müssen oder ob wir wegen der fehlenden Information nicht zahlen müssen.
Vor allem ist doch wohl die Frage, wer Mieter war/ist???
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten an alle. Meine Mitbewohnerin die gekündigt hat ist genauso Hauptmieterin wie alle anderen. Jeder hat einen Vertrag mit dem Vermieter unterzeichnet.
Mit freundlichen Grüßen
Eigentlich nicht...Ihr hättet alle drei kündigen müssen und dann einen neuen Vertrag mit 2Mietern aufsetzen müssen...
Wenn die kündigende Mitbewohnerin Hauptmieterin war und die beiden verbliebenen Untermieter dann endet das Mietverhältnis zum Kündigungstermin durch die Hauptmieterin.
Wenn ihr allerdings 3 Hauptmieter seid und einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben habt, dann ist die Teilkündigung der Mitbewohnerin unwirksam, denn eure erforderliche Zustimmung zur Kündigung fehlte. Die kündigende Mitbewohnerin kann dann von euch in Regreß für ihren Mietanteil usw. genommen werden, sowie haftet weiter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch.
Wenn ihr allerdings 3 Hauptmieter seid, die jeweils einen eigenständigen Mietvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet habt, dann habt ihr mit der Nachmietersuche nichts am Hut und haftet auch nicht gesamtschuldnerisch für den Mietanteil der kündigenden Mitbewohnerin.